Nach Pleite von Küchenstudio

Hunderttausende Euro verloren – das können Kunden tun

Viele Kunden sind sauer: Sie kauften sich eine Küche, bekamen sie aber nicht geliefert. Nun ist die Firma pleite. Das können Betroffene jetzt tun.

Oberösterreich Heute
Hunderttausende Euro verloren – das können Kunden tun
Das Küchenstudio MF Interieur in Ansfelden (Bez. Linz-Land) ist pleite.
laumat/Matthias Lauber

Wie berichtet, sperrte das Küchenstudio MF Interieur in Ansfelden (Bez. Linz-Land) vor wenigen Wochen zu. Seit diesem Zeitpunkt war es für Kunden nicht mehr erreichbar. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich hatten daraufhin alle Hände voll zu tun.

Jetzt wurde über MF Interieur das Konkursverfahren eröffnet. Laut KSV trifft die Insolvenz etwa 25 Mitarbeiter. Die Schulden des Unternehmens stehen noch nicht fest. Dem Vernehmen nach soll es um mehr als 2,5 Millionen Euro gehen.

Besonders schlimm: Viele hatten für ihre Küchen im Voraus schon bis zu 30.000 Euro bezahlt. Ihnen bleibt nur die traurige Gewissheit, dass sie ihr erspartes Geld verloren haben. Was sollen Betroffene jetzt tun?

Laut Kammer können geschädigte Konsumenten bis zum 15. Oktober Forderungen beim Landesgericht Linz anmelden. Dafür müssen sie eine Gebühr von 25 Euro bezahlen. Sämtliche Informationen über das Verfahren sind hier zu finden.

So können sich Kunden vor einer Insolvenz schützen

  • Sie sollten bei Vertragsabschluss achten, dass keine zu hohen Anzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Am besten immer erst nach der erbrachten Leistung zahlen, also zum Beispiel nach Lieferung der Möbel.
  • Die Kammer rät Abnehmern, sich nicht von Rabatten bei der Zahlung des Gesamtbetrags verlocken zu lassen. Das Risiko ist zu groß, im Insolvenzfall ohne Geld und Ware dazustehen.
  • Wenn das Unternehmen dennoch darauf besteht, wird empfohlen, eine Sicherheit für die Anzahlung zu verlangen – etwa in Form einer Bankgarantie.

AK-Präsident Andreas Stangl pocht auf eine gesetzliche Regelung: "Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein." Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollten maximal 20 Prozent des Auftragswertes an Anzahlung verlangt werden dürfen. Einzige Ausnahme: Sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.

Die Bilder des Tages

1/58
Gehe zur Galerie
    <strong>09.11.2024: Abzock-Millionär soll neue Parkplatz-Masche haben</strong>. Ein Wiener Jurist machte mit Besitzstörungsklagen und seiner Firma "Zupf di" ein Vermögen. <a data-li-document-ref="120071221" href="https://www.heute.at/s/abzock-millionaer-soll-neue-parkplatz-masche-haben-120071221">Nun soll er ein neues Konzept zum Geldscheffeln haben</a> <a data-li-document-ref="120071221" href="https://www.heute.at/s/abzock-millionaer-soll-neue-parkplatz-masche-haben-120071221">&gt;&gt;</a>
    09.11.2024: Abzock-Millionär soll neue Parkplatz-Masche haben. Ein Wiener Jurist machte mit Besitzstörungsklagen und seiner Firma "Zupf di" ein Vermögen. Nun soll er ein neues Konzept zum Geldscheffeln haben >>
    Google Maps

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Küchenstudio MF Interieur in Ansfelden ist pleite, was viele Kunden, die bereits für Küchen bezahlt hatten, aber keine Lieferung erhielten, verärgert
    • Betroffene können ihre Forderungen bis zum 15
    • Oktober beim Landesgericht Linz anmelden, wobei eine Gebühr von 25 Euro anfällt
    red
    Akt.