Die Jollydays GmbH mit Sitz in Wien ist in den Konkurs geschlittert. Das Unternehmen spezialisierte sich auf die Vermittlung von Freizeit-Aktivitäten. Für Tausende unterschiedliche Erlebnisse verkaufte es Gutscheine. Nach der Buchung auf der Website von Jollydays wurden sie vom jeweiligen Anbieter eingelöst.
Jetzt berichten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ, dass sich im Juli bereits Kunden beschwerten: Sie konnten ihre Gutscheine nicht einlösen. Diverse Aktivitäten konnten deshalb nicht stattfinden – darunter ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati. Problem: Der jeweilige Anbieter lehnte die Annahme ab.
Nach Angaben der Betroffenen hätten die Anbieter schon seit Monaten kein Geld mehr bekommen. Daraufhin schrieben die Konsumentenschützer an Jollydays. Antwort kam jedoch keine zurück.
Jetzt muss ein Rechtsanwalt, der als Masseverwalter fungiert, entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Aus Kundensicht schlimm: Da während des Konkursverfahrens einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, ist die Einlösung von einzelnen Gutscheinen nicht möglich.
Betroffene können ihre Forderungen auf der Website der Justiz anmelden.
Was können Leidgeplagte nun tun? Laut Kammer besteht der Kaufvertrag über den Gutschein mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter sei daher nicht verpflichtet, ihn einzulösen.
Extrem bitter: Wer noch etwas von seinem ausgegebenen Geld sehen will, kann nun sogar draufzahlen. Kunden müsse ihre Forderungen bis zum 10. Oktober im Konkursverfahren anmelden. Und dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen.
Es hängt allerdings von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können.
Die Pleitewelle ist voll da: Zahlreiche Unternehmen müssen sich geschlagen geben. Die Gründe sind meist: Folgen der Corona-Pandemie, einbrechende Nachfrage wegen der Teuerung und die Krise allgemein.