Welt
Hunderte Schüler auf Mallorca-Reisen infiziert
Obwohl Mallorca nicht mehr als Hotspot gilt, brachten über 400 spanische Schülerinnen und Schüler das Virus von Ausflügen auf die Insel nach Hause.
Hunderte Schüler und Schülerinnen aus verschiedenen Teilen Spaniens haben sich offenbar auf Abschlussreisen Mitte Juni auf Mallorca mit dem Coronavirus infiziert. Allein in Madrid seien mindestens 245 Jugendliche betroffen, teilten die regionalen Behörden am Donnerstag mit. Zuvor hatte das Baskenland von 49, die Region Valencia von 32 und Murcia von 18 Fällen berichtet.
Es wird vermutet, dass praktisch alle betroffenen jungen Leute mit ein und derselben Fähre von Valencia nach Mallorca fuhren und sich vom 12. bis 18. Juni auf der Mittelmeerinsel aufhielten. Alle Schüler und Schülerinnen hätten sich mit der Alpha-Variante des Virus (1.1.7) infiziert.
In der Region Madrid wurden nach den amtlichen Angaben 452 Kontaktpersonen der infizierten Schülerinnen und Schüler unter Quarantäne gestellt. Es wird nach Medienberichten trotzdem befürchtet, dass die Zahl der Ansteckungen, die mit diesen Klassenfahrten zusammenhängen, in den nächsten Tagen noch zunimmt.
Höchste Infektionsraten bei Jungen
Die spanische Gesundheitsministerin Carolina Darias rief die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen des Landes, die wegen der strikten Alterspriorisierung mehrheitlich noch nicht geimpft sind, zu "verantwortungsvollem Verhalten" auf. Bei den 15- bis 29-Jährigen würden derzeit die höchsten Infektionsraten verzeichnet. Man verfolge den Mallorca-Ausbruch sehr genau.
Die Corona-Zahlen gehen in Spanien seit Monaten fast kontinuierlich zurück. Zuletzt wurden landesweit 43 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen erfasst. In Urlaubsregionen wie den Balearen sowie in Valencia und den Kanaren ist die Lage mit Werten um 20 noch besser.
Im Zuge der relativ entspannten Corona-Lage beschloss die Regierung am Donnerstag eine deutliche Lockerung der strengen Maskenpflicht im Freien. Ab Samstag muss der Mund- und Nasenschutz nur dann aufgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern zu haushaltsfremden Personen nicht gewahrt werden kann.