Tiere

Hundefriseur, Tier-Pension - wer hat offen, wer nicht

Was passiert mit Gassi-Service, Hundepensionen und Tier-Friseuren? Welche Dienstleister sind von den Schließungen betroffen?

Heute Redaktion
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In Österreich soll die Versorgung von Tieren während der Krisenzeit bestmöglich gewährleistet werden.

Was bleibt weiterhin zulässig?

Die vollständige Liste sämtlicher Schließungen ist in der Liste der WKO online einzusehen.

Verkauf von Tierfutter ist zulässig, da es eine grundsätzliche Ausnahme laut VO darstellt.

Der Verkauf von Mischfutter ist zulässig, da es einer Ausnahmeregelung im Verkauf von Tierfutter unterliegt.

Persönliche Dienstleister (ausgenommen Tierpensionen, Tiersitter) sind zulässig, telefonisch oder online (soweit möglich).

Nicht zulässig ist der Kundenverkehr im Geschäftsbüro bzw. Geschäftslokal.

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Tierbetreuer (Tierschönheitspfleger,

Tierernährungsberater, Tiermasseure und

Bewegungslehrer/-trainer) sind nicht zulässig: Der Kundenverkehr findet im Geschäftslokal statt.

Tierpensionen, Tierbetreuer: sind zulässig, da sie eine Ausnahme bei Pflegedienstleistungen darstellen.

Tierpensionen, Tiersitter sind ebenfalls zulässig, da sie eine Ausnahme bei Pflegedienstleistungen bei notwendiger Betreuung darstellen.

Reitställe sind zulässig, wenn die Tiergesundheit und Pflege durch Mitarbeiter oder Pferdebesitzer gewährleistet ist. Nicht zulässig ist Reitunterricht.

Gassi-Service und Hundepensionen haben demnach weiterhin geöffnet. Jeder Hundehalter, der in diesen schwierigen Zeiten professionelle Unterstützung im Rahmen der Versorgung seines Hundes benötigt, braucht sich keine zusätzlichen Sorgen zu machen und kann sich (wie gewohnt) an seinen Tiersitter / seine Tierpension wenden!

Hier finden Wiener ihre Tierbetreuer: https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/persoenliche-dienstleister/tierbetreuung/Wiener-Tierbetreuer.html

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