Österreich
Hunde-Gebell: Gehörloses Paar muss Strafe zahlen
Ein kleiner Malteser brachte die Nachbarn derart auf die Palme, dass sie die gehörlosen Besitzer verklagten. Diese müssen nun 300 Euro Strafe zahlen.
Das taube Ehepaar hat den Lärm, den ihr Hund täglich macht, gar nicht bemerkt. Dafür litten die Nachbarn umso mehr unter dem 14 Jahre alten Malteser. So sehr, dass sie das Ehepaar aus Grödig (Salzburg) verklagten.
"Lärmerregung" heißt der Paragraph 28 des Landessicherheitsgesetzes, der dem Pärchen zum Verhängnis wurde. Das Landesverwaltungsgericht hat ihre Einspruch abgewiesen und sie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. 300 Euro sind fällig.
Stundenlang gebellt
Warum? Der Hund hatte immer dann laut und anhaltend gebellt, wenn er alleine zuhause war. Das ist als unzumutbare Belästigung anzusehen, wie das Gericht meinte. Insgesamt 20 Mal zwischen Februar und Juli des Vorjahres hatten die unmittelbaren Nachbarn Anzeige erstattet.
Stundenlang soll der Hund gebellt haben. Am 23. März zwischen 12 und 17.30 Uhr etwa durchgehend, steht im Protokoll der Anzeige. Sogar das Lernen mit ihrem Sohn hat der Hund sabotiert: "Dies war nicht möglich aufgrund des Hundegebells und wir mussten die Wohnung verlassen", sagte die Nachbarin vor Gericht.
Hund war allein zuhaus
Auch zwei weitere Nachbarn zeigten das Ehepaar an. In Zukunft werden die beiden versuchen, das Tier, während sie in der Arbeit sind, woanders unterzubringen.
Deeskalierende Maßnahmen im Vorfeld haben jedenfalls nichts genutzt. Eine Hundetrainerin bezeichnete den Hund aufgrund seines fortgeschrittenen Alters als schwer therapierbar. Die Anwältin des gehörlosen Ehepaars sieht auch die Taubheit ihrer Mandanten als Streitgrund: "Ich glaube, dass der Ursprung des Streits darin liegt, dass sich meine Mandanten aufgrund ihrer Taubheit schwer ausdrücken können", sagt sie. (csc)