Coronavirus

Home Office zu Ende – Beamte kehren ins Büro zurück

Die Bediensteten der Bundesverwaltung kehren ab 5. März aus dem coronabedingten Home Office in ihrer Dienststellen zurück.

Heute Redaktion
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Mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen kehren viele Angestellte wieder in ihre Büros zurück.
Mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen kehren viele Angestellte wieder in ihre Büros zurück.
Getty Images

Am 5. März sperrt Österreich wieder komplett auf! Die Sperrstunde fällt, die Nachtgastro kehrt zurück, die 3G-Regel ist mit Ausnahme von Wien ebenfalls Geschichte – auch am Arbeitsplatz! Sämtliche Maßnahmen fallen weg – außer für höchst vulnerable Bereiche (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser, dort bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher bestehen).

Die Maskenpflicht wird ebenso aufgehoben, nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Lebensmittelgeschäften bzw. Supermärkten, Apotheken, Drogeriegeschäften oder im Gesundheitsbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Empfehlung für Home Office aufgehoben

Auch endet für viele Angestellte das coronabedingte Home Office. So kehren etwa die Bediensteten der Bundesverwaltung in ihrer Dienststellen zurück. "Mit 5. bzw. 7. März 2022 soll nunmehr der normale Dienstbetrieb auch an den Dienststellen des Bundes wiederaufgenommen werden", heißt es in einem der APA vorliegenden Antrag von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und dem für die Beamten zuständigen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) an den Ministerrat.

"Mit Inkrafttreten der Änderungen zur 4. Covid-19-Maßnahmenverordnung wird die generelle Empfehlung, dass die berufliche Tätigkeit wenn möglich vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, aufgehoben", so der Ministerratsvortrag.

Rücksicht auf Risikogruppen

Auf Risikogruppen, Schwangere sowie krisenbedingte Betreuungspflichten soll dabei aber Rücksicht genommen werden. Auch auf die Einhaltung von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen sowie die Reduktion von physischen Besprechungen und die Nutzung von elektronischen und hybriden Formaten soll geachtet werden. Die konkrete Umsetzung ist durch die Minister und Ministerinnen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorzunehmen.

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