Politik
Hofer fordert jetzt Entschärfung des Epidemiegesetzes
Der Plan des Gesundheitsministers schon Treffen von vier Personen als "Veranstaltung" im Epidemiegesetz festzulegen, stößt auf massiven Widerstand.
Über 28.000 Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind zur geplanten Novelle des Epidemiegesetzes eingegangen. Die meisten davon sind wortgleiche Texte, deren Vorlage in den vergangenen Tagen massiv über Maßnahme-kritische Gruppen verteilt wurden.
Hauptkritikpunkt dabei ist jene Bestimmung, wonach ein Treffen von vier Personen aus zwei Haushalten künftig bereits als Veranstaltung gelten soll. "Dieser Passus ist lebensfremd und eine reine Schikane. Diese Bestimmung soll offenbar nur dazu dienen, um die Menschen auch abseits von Lockdowns und Ausgangssperren weiterhin an der kurzen Leine zu halten", ist FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer überzeugt.
"So weit darf es nicht kommen"
Das Gegenargument von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) – "Kontrollen im privaten Wohnbereich schließt das Gesetz weiterhin explizit aus" – wischt Hofer vom Tisch: "Die Menschen wurden verunsichert, und das äußert sich in einer höheren Bereitschaft, andere anzuzeigen. Und bei einer Anzeige müssen die Behörden aktiv werden – und spätestens dann werden wohl viele 'Veranstaltungen', also völlig normale Treffen von Eltern bei der Familie ihres Kindes oder zweier befreundeter Ehepaare kriminalisiert". Der FPÖ-Chef stellt klar: "So weit darf es nicht kommen".
Änderungen gefordert
Freiheitliche und Maßnahmen-Gegner sind aber bei Weitem nicht die einzigen Kritiker an der geplanten Novelle. Auch NEOS, Länder, Sozialpartner wie Wirtschaftskammer und Gewerkschaften sowie Berufsgruppenverbände haben Bedenken angemeldet. "Der Gesundheitsminister wäre gut beraten, wenn er die Stellungnahmen zum Gesetz nicht einfach nur sichtet, sondern auch einarbeitet", so Hofer zum Abschluss.
Sinn und Zweck
Dieser hatte bereits am Montag erklärt, dass er "die Stellungnahmen ernst nehmen" und "selbstverständlich begründete Änderungsvorschläge oder Ergänzungen berücksichtigen" werde. Anschober: "Es ist ja Sinn und Zweck eines Begutachtungsverfahrens, dass Stakeholder, Expertinnen und Experten und die Zivilgesellschaft ihre Expertise in den Gesetzwerdungsprozess einfließen lassen können".