Wirtschaft

Hitzewelle mit 37 Grad – das müssen Arbeitnehmer wissen

Hitzefrei für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt es in Österreich zwar nicht, völlig rechtlos sind sie aber auch nicht.

Heute Redaktion
Der Arbeitnehmer muss für angenehme Temperaturen in den Betriebsräumen sorgen.
Der Arbeitnehmer muss für angenehme Temperaturen in den Betriebsräumen sorgen.
Getty Images

Die Hitzewelle hat Österreich weiter fest im Griff. Am Dienstag gab es mit 37,7 Grad in Bludenz den Hitzerekord. Für Arbeitnehmer gibt es einiges zu beachten. Zwar gibt es für die Beschäftigten trotz der hohen Temperaturen kein hitzefrei, völlig rechtlos sind sie aber auf nicht, berichtet die "ZIB1".

Ab 25 Grad sinkt Leistungsfähigkeit

So muss der Arbeitgeber für möglichst angenehme Temperaturen in den Betriebsräumen sorgen, etwa durch zur Verfügung gestelltes Trinkwasser, abgedunkelte Räume, Klima-Anlagen oder Ventilatoren, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko: "Er hat hier Sorge zu tragen, die Temperatur herunterzukühlen."

Eine Studie zur Auswirkung der Klima-Krise auf die Arbeitsbedingungen im Home Office hat herausgefunden, dass die Leistungsfähigkeit ab 25 Grad sinkt. Ab 30 Grad sei das konzentrierte Arbeiten deutlich erschwert.

Flexiblere Arbeitszeiten im städtischen Bereich gefordert

Für Menschen in Home Office müsse sich die Politik langsam Lösungen überlegen. Vor allem im städtischen Bereich seien Maßnahmen wie Begrünungen oder flexiblere Arbeitszeiten notwendig.

1/52
Gehe zur Galerie
    <strong>17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt.</strong> Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, <a data-li-document-ref="120072835" href="https://www.heute.at/s/heeres-blamage-unser-luftraum-ist-voellig-ungeschuetzt-120072835">obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären &gt;&gt;</a>
    17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt. Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären >>
    Bundesheer / OTS
    An der Unterhaltung teilnehmen