Österreich

Hitlergruß bei Rapid-Spiel: 18 Monate Haft für "Fan"

Heute Redaktion
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Zeigte mehrmals den Hitlergruß während des Rapidspiels.
Zeigte mehrmals den Hitlergruß während des Rapidspiels.
Bild: Denise Auer

Hannes S. stand am Montag vor Gericht, weil er bei einem Heimspiel der Rapid Wien mehrmals den Hitlergruß machte. "Nur Blödelei", meint der Angeklagte.

Das Spiel gegen Admira Wacker, am 13. August 2016, war ein Erfolgserlebnis für Rapid Wien. 4:0 wurde die Admira vom Platz geschossen. Hannes S. feierte das Spiel ausgelassen und zeigte auch den Hitlergruß – Überwachungkameras im Allianz-Stadion filmten ihn dabei.

Montag saß der Wiener wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Hannes S. ist erwerbslos, fünffacher Vater, ein Mann von großer Statur und seit 1996 Rapid-Fan. Seit etwa 15 Jahren ist er glühender Anhänger der Mannschaft und bei den Rapid Ultras dabei. Eine berüchtigte Gruppierung, die für ihren Einfluss auf die Mannschaft bekannt ist. Sein Vorstrafenregister zeigt zehn Einträge, einmal einschlägig.

"Es war eine Dummheit"

Von Beginn an versucht Hannes S. den Eindruck zu erwecken, der Rechtsstaat habe bei ihm etwas überreagiert. Denn mit der Ideologie und den Nazis will er nichts am Hut haben. Auf die Frage ob er sich mit rechtem Gedankengut identifizieren könne und wieso er den Hitlergruß gleich mehrmals zeigte, sagte er: "Ned wirklich, hab mir nix dabei gedacht. War nur so eine 0815-Aktion."

Hannes S. bekennt sich zwar schuldig, sagt aber auch, dass da absolut kein politischer Hintergrund bestünde. Die einschlägige Vorstrafe von 2014 bezog sich ebenfalls auf Wiederbetätigung. Dass er in den letzten Jahren wiederholt verhetzende und eindeutig rechtsradikale Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitete, half seiner Glaubwürdigkeit wenig.

88 Tattoo

Der zweite Anklagepunkt war ein Tattoo, das die Zahl 88 auf seiner rechten Hand abbildet, in einschlägigen Kreisen steht das für "Heil Hitler". Weil 1988 das Gründungsjahr der Ultras Rapid Block West (1988) sein soll, bekennt er sich nicht schuldig.

"Ist da nicht etwa ein Spiel mit Doppeleutigkeiten?", weist Richter Ulrich Nachtlberger auf den Code hin. Auch dies verneint der Beschuldigte. "Ich hab absolut kein Problem es wegzumachen", sagt Hannes S., der in allen Stadien in Österreich mit einer lebenslangen Sperre belegt worden ist.

Das Urteil schließlich: 18 Monate unbedingte Haft, beide Seiten nehmen es an. Es ist somit rechtskräftig. (bai)