Österreich
Hier zahlst du Strafe, wenn du dein Kind nicht abholst
Wer sein Kind dreimal nicht wie vereinbart aus dem Kindergarten abholt, muss jetzt in einem Bundesland Strafe zahlen.
Mit 1. April hat das Land Salzburg den Gratis-Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige eingeführt. Das Land übernimmt die Kosten für täglich vier Stunden Betreuung am Vormittag. Gleichzeitig wurde das Abrechnungssystem in den städtischen Kindergärten geändert. Eltern zahlen nur tatsächliche Betreuungsstunden, die Verrechnung erfolgt auf die halbe Stunde genau. Doch das neue System sorgt für Probleme, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN).
Dann droht Strafe
Laut "SN" gibt es Beschwerden von Eltern: Demnach seien die neuen Bestimmungen unflexibel und bürokratisch. Wer sein Kind drei Mal nicht wie vereinbart abhole, müsse Strafe zahlen. Und tatsächlich heißt es in der neuen Tarifverordnung: "Bei mehrmaliger Überschreitung der Betreuungszeiten und nachweislicher Ermahnung zur Einhaltung der Betreuungszeit werden die konsumierten Betreuungsstunden zuzüglich 50 Euro Bearbeitungsgebühr verrechnet."
Strafe nur bei Nicht-Abholen ohne Grund
"Das gilt nur, wenn ein Kind drei Mal unbegründet nicht abgeholt wurde", stellt der Salzburger SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger gegenüber den "SN" klar. Gründe seien etwa ein Stau oder ein Notfall in der Arbeit. Laut Auinger gäbe es bisher aber wenig Beschwerden – ihm lägen fünf vor, bei der Arbeiterkammer wären es drei.
Für Unmut sorgte zudem, dass Eltern Anfang Mai erneut aufgefordert wurden, eine aktuelle Arbeitszeitbestätigung vorzulegen, was sonst nur am Beginn des Kindergarten-Jahres erforderlich ist. Jene, die nur vormittags arbeiten, müssen aufgrund des akuten Personalmangels ihre Kinder spätestens nach dem Mittagessen abholen. Aber auch, wer nur drei bis vier Tage pro Woche arbeite, könne sein Kind in den Kindergarten bringen, so Auinger.