Politik
Hier werden die Finanz-Akten ans Parlament ausgeliefert
Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes hat das Finanzministerium 204 Ordner an die Parlamentsdirektion übermittelt. Der Inhalt ist aber geheim.
Nach der Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hat das Finanzministerium 204 Ordner an den Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert. Die Akten sind als "geheim" klassifiziert. Das bestätigte die Parlamentsdirektion am Freitag. Für den U-Ausschuss bedeutet das, dass über den Inhalt der Akten nur hinter verschlossenen Türen gesprochen werden darf. Auch im Anschluss daran dürfen die Abgeordneten nicht darüber berichten.
Eine Änderung dieser Regelung könnte es auf Antrag der Abgeordneten geben. Darüber zu entscheiden hätte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Das "Informationsordnungsgesetz" sieht vier Stufen für Akten in U-Ausschüssen vor: Eingeschränkt, vertraulich, geheim oder streng geheim.
ORF-Journalist Martin Thür hat die Lieferung der Akten festgehalten und auf seinem Twitter-Account geteilt.
204 Ordner übergeben
Die Akten, die aus Gernot Blümels Ressort geliefert wurden, entsprechen der dritten Stufe "geheim". Dies ist dann angebracht, "wenn die Preisgabe der Informationen die Gefahr einer erheblichen Schädigung" von Interessen, etwa "der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, den wirtschaftlichen Interessen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts", schaffen würde.
Ins Rollen brachte die Lieferung der Akten am Donnerstag der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser hatte mittels Exekutionsantrag an Bundespräsident Alexander Van der Bellen Ressortchef Blümel gezwungen, bis dato nicht gelieferte Akten an den U-Ausschuss zu übermitteln. Das Finanzministerium leistete dem Höchstgericht-Erkenntnis folge und übergab noch am Nachmittag 204 Ordner an die Parlamentsdirektion. Die Daten wurden zuvor von den Oppositionsparteien gefordert.