Österreich
Wahlplakate immer noch da, darf das sein?
Vor knapp zwei Wochen fanden die Nationalratswahlen statt. Aber noch immer stehen Wahlplakate im Land. "Heute" hat nachgefragt, ob das sein darf.
Sie sind ein ständiger Begleiter vor Wahlen – die Plakate der Parteien.
Aber wie lange nach den Abstimmungen dürfen die Werbungen eigentlich stehen bleiben? Knapp zwei Wochen nach den Nationalratswahlen stehen nämlich noch immer Plakate neben den Straßen.
Etwa auf der B 130, der Nibelungenstraße bei Hartkirchen (Bez. Eferding). Viele fragen sich: Darf denn das sein?
Die Antwort gibt der Paragraph 27 der oberösterreichischen Bauordnung. Der beschäftigt sich mit den "Sonderbestimmungen für Werbe- und Ankündigungseinrichtungen". Wobei es für Einrichtungen von Parteien und Interessensvertretungen besondere Regelungen gibt.
Klare Regeln
So dürfen Wahlwerbungen erst acht Wochen vor dem Termin aufgestellt werden. Und auch die Entfernung ist genau geregelt.
In der Bauordnung heißt es: "… solche Einrichtungen sind spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag, dem Tag der Volksabstimmung oder Volksbefragung oder dem Ende der Unterstützungs- oder Eintragungsfrist zu entfernen." Das heißt spätestens am kommenden Sonntag müssen alle Plakate entfernt sein.
Allerdings gilt das nur für Plakate auf öffentlichem Grund (meist neben Straßen). Steht eine Werbetafel auf einem privaten Grundstück, so kann es dort so lange stehen bleiben, wie es der Grundbesitzer zulässt …