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Hier kannst du ab morgen auf den Mundschutz verzichten

Morgen werden die geltenden Corona-Maßnahmen erneut gelockert. "Heute" klärt auf, welche Regeln künftig wo gelten oder wegfallen werden.

Jochen Dobnik
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Gesundheitsminister Rudi Anschober mit Maske
Gesundheitsminister Rudi Anschober mit Maske
picturedesk.com

"Wie angekündigt wird aufgrund der guten epidemiologischen Entwicklung ab 15. Juni der nächste Öffnungsschritt möglich", verkündet Gesundheitsminister Rudolf Anschober am Sonntag in einer Aussendung. Heißt im Klartext: Die Maskenpflicht fällt in der Öffentlichkeit großteils, auch in den Schulen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird ausgeweitet, das Vier-Personen-Limit fällt. Hier die Details:

Ab Montag ist der Mund-Nasen-Schutz nur mehr Pflicht ...

in den Öffis und Taxis,
■ im Gesundheitsbereich (etwa in Apotheken, Spitälern),
■ bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann (Friseure, Masseure etc.)
■ in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
■ in der Gastronomie für Mitarbeiter bei Kundenkontakt
■ bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)

Auch für die Gastronomie gibt es wie bereits vor zwei Wochen angekündigt ab Montag wichtige Lockerungen: Die Sperrstunde wird auf 1 Uhr verlängert, mehr als vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen und die Mund-Nasen-Schutz-, kurz MNS-Pflicht entfällt für Kunden.

Lockerungen bei Ferienlagern

Gute Nachrichten gibt es auch für Kinder, Jugendliche und Eltern: Bei Ferienlagern wird auf ein Präventionskonzept und kleine Gruppengrößen gesetzt, dafür entfällt ähnlich wie in den Schulen – und bei Kindern auch nicht wirklich anders handhabbar- die generelle Verpflichtung zum Mindestabstand und MNS.

Das Präventionskonzept sieht unter anderem die Gliederung in Kleingruppen mit maximal 20 Personen sowie die Schulung der Betreuern vor. Dadurch wird das Infektionsrisiko stark reduziert. Gesundheitsminister Anschober: "Mit diesen Maßnahmen ermöglichen wir trotz der schwierigen Situation auch diesen Sommer Ferienspaß für die Kinder und auch eine Atempause für viele Eltern."

Demos mit Maske, aber ...

Bei Demonstrationen ist der Mund-Nasen-Schutz weiterhin verpflichtend, wenn in einzelnen Situationen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die sonstigen Maßnahmen (verstärktes räumliches Angebot, etc.) sind Vereinbarungen mit der Exekutive.

Messen sind unter Voraussetzung eines Präventionskonzeptes, das unter anderem die Steuerung der Besucherströme, die Schulung der Mitarbeiter und Hygiene-Maßnahmen regelt, möglich. Für die Bewilligung ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Wie eine aktuelle Studie zeigt, wäre die Corona-Infektionsrate ohne Maskenpflicht in den letzten Wochen enorm gestiegen. Zur Eindämmung des Virus sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sogar noch wichtiger als Abstandsregeln und Ausgangssperren.