Coronavirus
Hier brauchen Kinder ab 10 Jahren Test bei Ausreise
Für die Ausreise aus den Salzburger Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein gelten ab 10. März neue Corona-Bestimmungen.
Vom Gesundheitsministerium wurden per Erlass neue Regeln für Hochinzidenz-Gebiete, also Gemeinden oder Bezirke mit eine besonders hohen 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen, festgelegt. Damit gelten ab Mittwoch, 10. März, für die Ausreise aus den aktuell betroffenen Pongauer Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein neue Bestimmungen.
➤ Ein vorgelegter PCR Test ist jetzt 72 Stunden lang gültig (bisher 48 Stunden), die Gültigkeit für den Antigentest bleibt hingegen bei 48 Stunden.
➤ Ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Covid-19-Infektion ist nur noch für drei Monate gültig (bisher 6 Monate)
➤ Testpflicht besteht ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (bisher vollendetes 15. Lebensjahr)
Keine Testpflicht bei der Ausreise gilt für den gewerblichen Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Hier gelten bereits scharfe Ausreisekontrollen
Bereits in der Nacht auf Dienstag sind für den Bezirk Hermagor Beschränkungen bei der Ausreise in Kraft getreten. Zur Ausreise aus dem Bezirk ist ein negativer PCR- bzw. Antigentests nötig, dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Polizei wird verstärkt die Ausreisebedingungen überprüfen, auch Zugverbindungen werden kontrolliert.
Auch für Wiener Neustadt, die zweitgrößte Stadt Niederösterreichs, gelten am Mittwoch (10. März) verstärkte Corona-Maßnahmen. Zunächst wird es dabei noch stichprobenartige Überprüfungen beim Verlassen des Gebiets geben, doch bereits ab Samstag sollen auch Strafen verhängt werden.