Coronavirus

Diese Personen müssen keine FFP2-Maske tragen

FFP2-Masken sind ab 25. Jänner Pflicht, beim Preis wird noch gefeilscht. Doch müssen wirklich alle eine solche Maske tragen? Nein, es gibt Ausnahmen!

André Wilding
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In Öffis gilt ab 25. Jänner eine FFP2-Maskenpflicht.
In Öffis gilt ab 25. Jänner eine FFP2-Maskenpflicht.
picturedesk.com (Symbolbild)

Ab 25. Jänner muss man in Österreich im Handel und den Öffis eine FFP2-Maske tragen. Der tatsächliche Verkaufspreis für die Masken ist zwar noch offen, laut der Prognose von Handelsobmann Rainer Trefelik dürften diese aber um maximal einen Euro im Supermarkt zum Verkauf angeboten werden.

Im Ö1-Morgenjournal am Montag erklärte Trefelik von der Wirtschaftskammer, der Preis für die FFP2-Masken dürfte zwischen 50 Cent und einem Euro liegen. Society-Baumeister Richard Lugner lockt Kunden bereits mit einer sehr gewieften Werbe-Idee in seine Lugner City und will die Masken für einen Euro verkaufen.

Die FFP2-Masken werden in vielen Handelsketten zwar bereits zum Verkauf angeboten, allerdings variieren die Preise dafür stark und liegen oft deutlich über einem Euro. So sind Preise um die fünf Euro für eine FFP2-Maske im Geschäft keine Seltenheit. Auf diversen Verkaufsplattformen im Netz sind die Preise seit der Ankündigung einer Maskenpflicht im Handel und den Öffis regelrecht explodiert. 80 Euro für 10 Stück FFP2-Masken verlangt etwa ein Verkäufer.

FFP2-Masken nicht für alle Personen Pflicht

Viele heimische Supermarkt-Ketten haben bereits FFP2-Masken-Bestellungen in Auftrag gegeben und erwarten die Lieferung "Ende nächster Woche". Einkommensschwache sollen laut Angaben der Regierung die FFP2-Maske sogar kostenlos erhalten. Doch sind die FFP2-Masken wirklich für alle Pflicht bzw. geeignet? Grundsätzlich müssen alle Personen im Handel und den Öffis eine Maske tragen, es gibt aber auch Ausnahmen.

So ist eine FFP2-Maske für Bartträger etwa nicht wirklich geeignet, da es einen zu großen Abstand zwischen Haut und Bart gibt, die Maske liegt somit nicht ganz an und schließt nicht komplett ab. Ein Bart könnte also durchaus zu Problemen in den Geschäften oder den Öffis führen.

Auch schwangere Frauen dürfen gemäß Arbeitsschutz keine FFP2-Maske tragen. Die Masken können nämlich das Atmen deutlich erschweren. Die FFP2-Masken können zudem auch Menschen mit Vorerkrankungen Probleme bereiten, beim Tragen der Maske sollte daher unbedingt eine Pause eingelegt werden.

Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen natürlich ebenfalls keine FFP2-Maske tragen. Allerdings muss ein Attest mitgeführt werden.

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht auch weiterhin ausgenommen. Kinder von sechs bis 14 Jahren müssen zwar keine FFP2-Maske, dafür aber einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com