Österreich

Herzbeutel durchbohrt: Chirurg bekommt 14.000 € Strafe

Am Tag nach einer Operation im Wiener Kaiser-Franz-Josef-Spital starb eine 58-Jährige plötzlich. Ein beim Eingriff verwendeter Haken war zu lang.

Florian Horcicka
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Ein falsches Instrument führte zum Tod einer Patientin. 
Ein falsches Instrument führte zum Tod einer Patientin. 
picturedesk.com

Ein Mediziner mit jahrzehntelanger Erfahrung musste sich gestern vor dem Wiener Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Chirurg führte im Mai 2018 eine Operation an Zwerchfell und Brusthöhle durch. Nach dem Eingriff ging es der Patientin gut, doch am nächsten Morgen erlitt sie einen Herzstillstand und starb. Ursache des Todesfalls war ein bei der Operation verwendeter, überstehender Sicherheitsbügel. Dieser bohrte sich in den Herzbeutel, wodurch Blut in eine Herzkammer strömte und das Aussetzen des Organs verursachte.

"Leichte Fahrlässigkeit" führte zum Tod der Patientin

Der von Rechtsanwalt Herbert Eichenseder vertretene Arzt zeigte sich vor der Richterin erschüttert und erklärte: "Mir ist natürlich bewusst, dass das damals passiert ist. Das kann man ja nicht wegdiskutieren." Die Operation sei aber unauffällig verlaufen. Ein beigezogener Sachverständiger sprach von einem "tragischen Vorkommen". Er entlastete den Angeklagten weitgehend, allerdings hätte man einen besser passenden Sicherheitsbügel während der Operation mit dem Taxi von einem anderen Spital holen können.

Die Richterin sprach den Arzt daher wegen leichter Fahrlässigkeit schuldig und verhängte eine Geldstrafe. Der Chirurg, er versieht weiterhin Dienst, erbat sich nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit.

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