Kinder bekamen alles mit
"Heftiger Streit" unter Ehepaar in Favoriten eskaliert
Im Zuge eines Ehestreits in Wien wurden beide Personen, ein 34-Jähriger und eine 41-Jährige, verletzt und mussten von der Rettung versorgt werden,
Wegen eines Ehestreits musste die Polizei in der Nacht auf Freitag in Wien-Favoriten ausrücken, das geht aus einer Meldung der Pressestelle der Landespolizeidirektion Wien hervor. Der Mitteilung zufolge ereignete sich der Streit in einem Mehrparteienhaus.
Der 34-jährige österreichische Staatsbürger soll seine 41-jährige Frau im Zuge des "heftigen Streits" bedroht und geschlagen haben. Als die Beamten eintrafen, erwartete sie bereits die verletzte Frau auf der Straße. Im Zuge der Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass während des Streits auch die minderjährigen Kinder der Eheleute anwesend waren.
Rettung versorgte beide Verletzte
Der 34-Jährige wurde in weiterer Folge vorläufig festgenommen. Seine Frau wurde durch die Berufsrettung Wien notfallmedizinisch erstversorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Der Ehemann verletzte sich um Zuge der Auseinandersetzung und musste durch die Berufsrettung Wien ebenso versorgt werden.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
Ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot wurde ausgesprochen. Der 34-Jährige befindet sich in polizeilicher Anhaltung. Die minderjährigen Kinder wurden vorläufig in die Obhut einer Angehörigen übergeben.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Wien-Favoriten musste die Polizei wegen eines heftigen Ehestreits ausrücken, bei dem ein 34-jähriger Mann seine 41-jährige Frau bedroht und geschlagen haben soll
- Beide Ehepartner wurden medizinisch versorgt, der Mann vorläufig festgenommen und ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen; die minderjährigen Kinder wurden in die Obhut einer Angehörigen übergeben