Wien

Harte Tritte gegen Kopf, aber mildes Urteil für Kicker

Grob unsportlich: Ein Kicker prügelte einen Gegenspieler am Platz nieder, verletzte ihn schwer. Der Angeklagte kam mit einem blauen Auge davon…

Heute Redaktion
Trotz wiederholter Körperverletzung urteilte das Wiener Landgericht erneut milde.
Trotz wiederholter Körperverletzung urteilte das Wiener Landgericht erneut milde.
Denise Auer

Tumulte und einen Schwerverletzten gab es im April bei einem Meisterschaftsspiel der 1. Klasse A in Wien-Favoriten: Bei dem Match GS United gegen SV Penzing kam es kurz vor der Halbzeit beim Stand von 2:0 für die Penzinger zu einem Disput mit wilder Rauferei. Ein Fußballer (19) der GS United versetzte einem Gegenspieler (28) angeblich einen Kopfstoß, trat auf seinen Kopf ein. Auch Zuschauer rannten auf das Spielfeld und mischten sich ein. Darunter der Bruder des Angeklagten, ein Jugendnationalspieler und Rapid-Kicker. Das Opfer erlitt eine schwere Gehirnerschütterung, musste mit dem Heli ins Spital geflogen werden und wurde in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Nicht das erste Mal

Der 19-Jährige stand nun am Mittwoch vor Gericht. Der Ex-Kicker, der bereits 2020 wegen Körperverletzung verurteilt worden war, bekam trotz Vorstrafe wieder ein mildes Urteil. Er kam rechtskräftig mit neun Monaten bedingter Haft davon. Vor Gericht hatte er sich zuvor schuldig bekannt. Nach einem "Geschubse" sei die Situation eskaliert. Er habe aus einem "Reflex" zugetreten. "Ich wollte ihn nicht verletzen", so der Angeklagte.

Bruder ist Jugendnationalspieler

Der Bruder des Angeklagten war ebenfalls auf das Spielfeld gestürmt, er ist Jugendnationalspieler und kickt auch bei Rapid: Er fasste vom Wiener Fussballverband eine Sperre über 85 Wochen plus ein halbes Jahr Bewährung aus. Wie der Anwalt des Opfers berichtet, habe der Verband die Strafe reduziert. Der junge Rapidler dürfe nächstes Jahr wieder spielen, so der Anwalt zu "Heute".

Opfer leidet bis heute

Das verletzte Opfer, von Beruf Justizwachbeamter, litt nach eigener Aussage bis Mitte Mai an starken Schmerzen und laboriert bis heute an den Folgen der Verletzungen.

Der Angeklagte hatte bereits ein Anti-Gewalt-Training absolviert – es war ihm bei seiner letzten Verurteilung für Körperverletzung im Februar 2020 auferlegt worden. Auch damals hatte er vom Landesgericht nur eine bedingte Freiheitsstrafe erhalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Widerruf der Bewährungsstrafe, es wurde jedoch nur die Probezeit verlängert.

Richterin warnt Angeklagten

Die Richterin am Wiener Landesgericht warnet den 19-Jährigen: "Sie müssen daran arbeiten. Das ist das letzte Mal, dass sie eine bedingte Strafe bekommen". Dem Kicker wurde sein Geständnis zugute gehalten. Mildernd wirkten sich außerdem die angebliche Provokation des Opfers im Vorfeld der Schlägerei und die Anerkennung der Forderungen der Privatbeteiligten aus – der 19-Jährige muss 3.410 Euro bezahlen.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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