Coronavirus

Harte Maßnahmen – so eng wird es nun für Ungeimpfte

Am späten Freitagabend wurden neue, scharfe Corona-Maßnahmen beschlossen. Für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, wird es nun eng.

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Für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, wird es nun eng. (Symbolbild)
Für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, wird es nun eng. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Seit einigen Tagen befinden sich die Corona-Zahlen im Steigflug. In dieser Woche wurden seit Längerem wieder neue Rekordwerte verzeichnet. Freitag war der dritte Tag in Folge, an dem über 3.000 neue Corona-Fälle verzeichnet wurden – exakt 3.582 Neuinfektionen und 13 Todesfälle meldeten die Behörden.

Die Virus-Situation im Land bleibt also weiterhin angespannt. Besonders mit Blick auf die Spitäler, wo aktuell fast 1.000 Corona-Patienten medizinisch behandelt werden müssen – 214 davon intensiv. Noch ist die Situation auf den Intensivstationen stabil. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch dort die Belagszahlen steigen werden. Schlag auf Schlag ging es daher am Freitag. Recht überraschend kündigte die Regierung Corona-Beratungen für den Abend an, eine Pressekonferenz folgte direkt im Anschluss um 22 Uhr. 

Erweiterung des Stufenplans

Mitte September führte die Bundesregierung im Kampf gegen Corona einen Drei-Stufen-Plan ein, welcher sich an der Auslastung der Intensivbetten und nicht an den Neuinfektionszahlen orientiert. Schon hier war klar: Stufe für Stufe wird es für Ungeimpfte ungemütlicher. 

Am Freitag kamen Kanzler Schallenberg, Gesundheitsminister Mückstein und die Landeshauptleute dann zum Schluss, den existierenden Stufenplan um zwei weitere Stufen zu erweitern. 

Schwerpunkte im Kampf gegen Corona

Um ein ähnliches Szenario wie im vergangenen Jahr zu vermeiden, gilt es auch weiterhin mit scharfen Maßnahmen gegen steigende Zahlen anzukämpfen. Schwerpunkte bleiben dabei: 

1)   Weitere Erhöhung der Durchimpfungsrate
2)   Rasche Durchführung der Auffrischungsimpfungen
3)   Einführung von 3G am Arbeitsplatz

"Wir sehen die Pandemie noch nicht in unserem Rückspiegel. Wir sind drauf und dran, in eine Pandemie der Ungeimpften zu stolpern. Und das, obwohl wir über genügend Impfstoff verfügen", erläuterte Bundeskanzler Alexander Schallenberg.

Er "werde es als Bundeskanzler nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird", weil es noch "Zögerer und Zauderer" gibt, die sich nicht impfen lassen. Aus diesem Grund gilt es nun härtere Maßnahmen für jene Menschen zu setzen, zu ihrem eigenen Schutz, wie es heißt.

Änderungen Stufe 3

Angesichts der steigenden Belagszahlen in den Spitälern gilt es nun auch für jene Szenarien vorbereitet zu sein, in denen deutlich mehr als 400 Intensivbetten belegt sind. In dem bisher geltenden Stufenplan waren nämlich nur Maßnahmen für eine Auslastung bis 400 ICU-Betten vorgesehen. 

Für den Fall, dass 500 bzw. 600 ICU-Betten mit Corona-Patienten belegt sind, wurden nun zwei weitere Stufen in den Stufenplan integriert. Außerdem wurde auch die dritte Stufe geändert. Jene tritt ab einer Belegung von 400 ICU-Betten in Kraft. Hier gilt dann eine 2,5-Regel überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt. Antigentests werden demnach nicht mehr anerkannt. 

 Neu ist, dass die 3. Stufe ab 400 Intensivbetten ohne 7-Tages-Nachlauf aktiv sein wird. Sie wird also sofort aktiv, wenn diese Bettenanzahl erreicht wird.

Stufe 4 und 5

Die neu eingeführte 4. Stufe tritt ab einem Belag von 500 ICU-Betten in Kraft – auch in diesem Fall ohne 7-Tages-Nachlauf. Ab Stufe 4 tritt überall dort, wo eine 2,5G-Regel galt, nun eine 2G-Regel in Kraft. Für Ungeimpfte gibt es also weitere Einschränkungen, was die Teilnahme am öffentlichen Leben anbelangt. Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, wird der Zutritt zu Gastro, Nachtgastro und Co. nicht mehr gewährt.

Die 5. Stufe nimmt Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen dann beinahe sämtliche Freiheiten. Ab einem Belag von 600 ICU-Betten treten nämlich Ausgangsbeschränkungen für jene Betroffenen in Kraft – ebenso ohne 7-Tages-Nachlauf. Konkret bedeutet das einen harten Lockdown

 Ein Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur noch in wenigen Ausnahmegründen (Arbeit, täglicher Bedarf, enge Bezugsperson) gestattet.

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