Coronavirus

Nur "tätige Reue" schützt vor Impfpflicht-Strafen

Die Impfpflicht wird kommen – inklusiver happiger Strafen. Es gibt aber einen Weg, diese abzuwenden. Ministerin Karoline Edtstadler erklärt, wie.

Roman Palman
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Wer  trotz Impfpflicht das Jauckerl verweigert, wird künftig zur Kasse gebeten werden. (Symbolbild)
Wer trotz Impfpflicht das Jauckerl verweigert, wird künftig zur Kasse gebeten werden. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com

"Noch immer ist eine Million Österreicher nicht geimpft. Das ist zu viel!" – mit diesen Worten kündigte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) den nun in Begutachtung geschickten Entwurf des kommenden "COVID-19-Impfpflichtgesetzes" an. Mit diesem wird die Impfpflicht ab Februar 2022 fixiert, neben der türkis-grünen Regierung sind auch SPÖ und NEOS mit im Boot.

Impfen lassen müssen sich demnach "alle Personen ab dem 14. Lebensjahr, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen". Wer sich dennoch weigert und nicht zu den definierten Ausnahmen zählt, wird abgestraft. Das funktioniert ganz automatisch:

Pro Quartal sieht das Gesetz einen "Impfstichtag" vor, an dem alle erfassten Personen im Impfregister überprüft werden. Ungeimpfte werden kurz davor per Erinnerungsschreiben zur Impfung aufgefordert, kommen sie dem nicht nach, wird von der zuständigen Bezirksbehörde eine Strafverfügung ausgestellt.

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    v.l.n.r.: Gesundheitsminister <strong>Wolfgang Mückstein</strong>,&nbsp;Verfassungsministerin <strong>Karoline Edtstadler</strong>&nbsp;und NEOS-Chefin <strong>Beate Meinl-Reisinger</strong> präsentierten die Details zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf. (Wien, 9. Dezember 2021)
    v.l.n.r.: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger präsentierten die Details zum Impfpflicht-Gesetzesentwurf. (Wien, 9. Dezember 2021)
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

    Strafen gibt es vierteljährlich, entweder kommt es zu einem ordentlichen Verfahren oder alternativ zu einem abgekürzten Verfahren. Im abgekürzten Fall werden bis zu 600 Euro sofort fällig, wird nicht eingezahlt oder Einspruch erhoben, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Bei diesem steigt die Strafe auf bis zu 3.600 Euro.

    "Tätige Reue"

    Aber es gibt einen Weg, um dieser Strafe zu entgehen. "Tätige Reue", laute der Terminus technicus dazu, erklärt Verfassungsministerin Edtstadler auf Nachfrage eines Reporters: "Wenn Sie sich jetzt, nachdem sie so eine Strafverfügung bekommen haben, impfen lassen, dann ist, wenn Sie einen Einspruch machen, das ordentliche Verfahren einzustellen."

    In Kurzfassung: "Ja, Sie können sich sozusagen immer wieder 'herausimpfen', wenn Sie darauf warten, dass Sie zunächst die Strafe bekommen", so Edtstadler abschließend.

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