Österreich
Großalarm! 16-Jährige "verarschte" Polizei und Rettung
Eine Jugendliche (16) sorgte mit falschen Angaben über bewaffnete Männer für einen Polizeieinsatz. Nun steht sie wegen Verleumdung vor Gericht.
Sie wollte Aufsehen erregen, einfach einmal im Mittelpunkt stehen: Mitte März alarmierte eine 16-Jährige die Polizei, weil sie angeblich einen oder zwei Männer mit Waffen im Grazer Shopping-Center Murpark gesehen hatte. Das Einkaufszentrum wurde evakuiert, die Geschäfte geschlossen. Mehr als 50 Beamte waren im Einsatz.
Doch die Angaben der Jugendlichen waren falsch. Am Donnerstag muss sich der Teenager daher vor dem Grazer Straflandesgericht wegen Verleumdung verantworten. "Es ging ihr nicht um diese eine Person. Meine Mandantin wollte aus Beweggründen, die nichts rechtfertigen können, Aufsehen erregen. Sie hoffte, dass die Polizei kommt und sie bei den Befragungen im Mittelpunkt steht", erklärte ihr Verteidiger laut der "Kleinen Zeitung" vor Gericht.
Jugendliche fakte Raubüberfall für Rettung
Doch der Anruf mit konkreten Angaben zu einem Verdächtigen hatte Folgen: Die Polizei sichtete die Überwachungsvideos und identifizierte einen Mann (41), auf dem die Beschreibung zutraf. Die Beamten suchten den Grazer auf, durchsuchten seine Wohnung, konnten aber keine Waffen oder Hinweise darauf finden. Der 16-Jährigen wird daher vorgeworfen, den 41-Jährigen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt zu haben, so die "Kleine Zeitung".
Doch es blieb nicht bei dem einen Vorfall: Im Juli plante die Jugendliche mit zwei weiteren Mädchen, das Rote Kreuz kommen zu lassen. Nach Absprache schlug sie einer 14-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und gab ihr Tabletten, damit das Mädchen bewusstlos wird. Gegenüber den Einsatzkräften und der Polizei gab die Jugendliche dann an, dass die 14-Jährige überfallen worden war. Einen Tag später gestand die dritte Beteiligte, eine 18-Jährige, die Wahrheit. "Sie wollte, wie sie in ihren eigenen Worten sagt, die Rettung verarschen", erklärte die Staatsanwältin.
Die 16-Jährige zeigte sich großteils geständig. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: neun Monate bedingte Haft mit einigen zusätzlichen Auflagen wie etwa einer Psychotherapie.