Österreich

Grippe-Medikamente am Steuer können teuer sein

Die Grippewelle hat das Land im Griff. Doch Vorsicht bei Medikamenten: Sie können die Fahrtauglichkeit beeinflussen, es drohen Strafen.

Heute Redaktion
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Österreicher fahren – verglichen mit anderen europäischen Ländern – besonders häufig unter Medikamenteneinfluss. Auch die Akzeptanz von Fahren unter Medikamenteneinfluss ist hierzulande überdurchschnittlich hoch. Das geht aus den Ergebnissen der internationalen ESRA-Erhebung 2018 hervor, die gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) durchgeführt wurde.

Vorsicht vor Grippe-Medikamenten

Jeder fünfte österreichische Autolenker an, innerhalb der letzten 30 Tagen nach der Einnahme eines Medikaments mit Warnsymbol mit dem Auto gefahren zu sein. Im europaweiten Durchschnitt waren es nur 15 Prozent der befragten Autolenker.

"Viele Grippe- und Schmerzmittel zählen zu jenen Medikamenten, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen können. Gerade in der aktuellen Grippesaison ist Betroffenen daher dringend zu empfehlen, vor Fahrtantritt im Beipackzettel nachzulesen, ob das Medikament Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat", raten Experten des KFV in einer Aussendung.

Unkenntnis über die Wirkung eines Arzneimittels schützt nicht vor Rechtsfolgen. Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, sind mit dem Warnhinweis "Achtung: Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen" sowie mit einem Gefahrenzeichen gekennzeichnet.

Führerscheinverlust droht

"Ein Fahrzeug darf nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag.", so Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV.

Stellt die Polizei bei einer Kontrolle eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit in Folge einer Medikamenteneinnahme fest, ist mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 726 Euro zu rechnen. Darüber hinaus kann die Exekutive die Weiterfahrt verhindern, auch die vorläufige Abnahme des Führerscheins ist möglich.

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