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Virus-Masken: Gilt das Vermummungsverbot hier nicht?

Immer mehr greifen aus Angst vor dem Coronavirus auf Schutzmasken zurück. Aber ist das in Österreich überhaupt legal?

Heute Redaktion
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Der Mundschutz ist beim Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht illegal.
Der Mundschutz ist beim Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht illegal.
Bild: picturedesk.com

Der Corona-Virus hat Europa erreicht. In Italien herrscht bereits Ausnahmezustand. Auch in Österreich werden die Sicherheitsmaßnahmen erhöht und die Nachfrage nach sogenannten Grippe-Masken steigt.

Aber sind diese in Österreich überhaupt erlaubt? Schließlich gilt hierzulande seit 2017 das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz. "Heute" hat im Innenministerium nachgefragt und rasch eine Antwort erhalten:

"Das Tragen eines Mundschutzes aus gesundheitlichen Gründen stellt keinen Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz dar, zumal dies explizit vom Verbot ausgenommen ist", so Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums. Und weist auf den entsprechenden Paragrafen hin:

"Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot gemäß Abs. 1 liegt nicht vor, wenn die Verhüllung oder Verbergung der Gesichtszüge (…) gesundheitliche (…) Gründe hat", heißt im Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz § 2 Abs. 2.