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Grenz-Falle: Das müssen Kroatien-Urlauber jetzt wissen
Kroatien-Heimkehrern, die über Slowenien zurück ins Land wollen, drohen hohe Geldstrafen, wenn sie einen "falschen" Grenzübergang wählen.
Zuletzt machten Meldungen die Runde, wonach österreichische Urlauber aus Kroatien kommend an der slowenischen Grenze abgestraft wurden, weil sie angeblich "illegal" ins Land eingereist sind. Der ÖAMTC warnte zuletzt, dass mit dieser "Falle" bis zu 1.200 Euro fällig werden könnten.
Auf Grund zahlreicher Anfragen erklärt der Automobilclub ÖAMTC in einer Aussendung, worauf Urlauber achten müssen. Die schlechte Nachricht lautet: Wer in die Grenz-Falle tappt, hat kaum eine rechtliche Handhabe gegen die Strafe vorzugehen. Die gute Nachricht ist: Der Grenz-Trick der slowenischen Behörden lässt sich leicht umgehen!
57 legale Grenzübergänge
Aufgrund vermehrter Mitgliederanfragen zu den Grenzübergängen von Kroatien nach Slowenien stellt der ÖAMTC klar, dass die Einreise aus Kroatien nach Slowenien für EU-Bürger an allen offiziellen Grenzübergängen erlaubt ist, nicht nur an den internationalen. "Das sind aktuell 32 internationale und weitere 25 im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs, also insgesamt 57 Grenzübergänge, die von EU-Bürgern genutzt werden können. Wer keinen EU-Pass hat, muss einen der 32 internationalen Grenzübergänge nutzen", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Nicht erlaubt und somit strafbar macht man sich hingegen bei der Einreise in den Schengen-Raum über die sogenannte "grüne Grenze". "Immer wieder kommt es vor, dass Reisende, um Staus zu entgehen, keine offiziellen Grenzübergänge nutzen, sondern kleinere Straßen oder Feldwege ohne Grenzposten. Das ist nicht erlaubt und verstößt gegen das dortige Gesetz zum Schutz der Schengen-Außengrenze", betont der Jurist des Mobilitätsclubs.