Österreich
Goldkette ,veruntreut': Mörder klagt Anwalt!
Ein Wiener Anwalt hat von einem Klienten eine Goldkette "einkassiert". Der zahlte bar, bekam den Schmuck aber nicht zurück. Schuldig!
Das ist wahrlich „Heiteres Bezirksgericht": Ein Wiener Star-Anwalt* nimmt einem Klienten eine Goldkette als Akonto für die Vertretungskosten ab. Und gibt sie aber nie zurück, obwohl der Beschuldigte wenig später aus einer Erbschaft bar bezahlt. Weil er aber die Kette nie wieder sieht, klagt der im Jahr 2011 höchstgerichtlich zu 20 Jahren Haft verurteilte Mörder und bekommt recht.
Kein guter Eindruck
Im Urteilsspruch, der „Heute" schriftlich vorliegt, folgt der Richter im Wesentlichen den Aussagen des klagenden Mörders, der sich im Jahr 2010 nach einer tödlichen Schießerei an den hochdekorierten Advokaten wendet, um bei der Polizei zu gestehen. Dabei soll dieser ihm geraten haben, die protzige Goldkette, die er um den Hals trug, abzulegen, um bei der Exekutive keinen schlechten Eindruck zu erwecken. Kolportiertes Zitat: „Da wirkst du bei denen wie ein Strizzi!"
10.000 Euro Honorar
Der gesuchte Tatverdächtige nimmt die Kette – nachweislich ein Erbstück von seiner Mutter – tatsächlich ab und der Anwalt legt sie in seinem Tresor. Später jedoch fordert der Advokat seinen Klienten auf, einen Honorarbetrag von 10.000 Euro für die Verteidigung zu entrichten, was dieser auch umgehend durchführen lässt.
Mörder klagt Anwalt
Weil aber die Kette weiterhin im Anwaltstresor verbleibt, klagt der mittlerweile in der Justizvollzugsanstalt Garsten einsitzende Mörder seinen eigenen Anwalt. Der prominente Strafverteidiger gibt in den folgenden Vernehmungen übrigens an, dass früher „immer wieder Mandanten abgeräumt" würden. Er selbst habe in seinem Safe Uhren, Ketten, Colliers, Schmucksteine und Diamantringe, die als Zahlungen geleistet wurden.
Falsche Kette vorgelegt?
Auch ein beeideter Sachverständiger für Schmuck-Expertisen wurde hinzugezogen. Aber der Anwalt hat mutmaßlich als Beweis im Verfahren eine Kette vorgelegt, die lediglich knapp 3.000 Euro wert ist, das Goldstück des Klienten – eine sogenannte „Königskette" – war jedoch geschätzte 9.600 Euro wert und hatte zudem das gravierte Initial seiner Mutter Renate, also ein „R" am Verschluss.
Schuldspruch für den Anwalt
Nicht rechtskräftiges Urteil des Richters, für den Mörder und gegen seinen Verteidiger: Rückgabe der „echten" Kette oder Erstattung von 9.600 Euro inklusive vier Prozent Zinsen seit 2010. Also in Summe rund 12.000 Euro, plus Verfahrenskosten von 4.422,66 Euro. Der beklagte Anwalt hat Einspruch erhoben und geht in den Instanzenlauf.
* Name der Redaktion bekannt