Österreich
Glawischnig: "Unmöglich, dass ich diese Eva bin"
Die Puff-Groteske um Eva Glawischnig sorgte für Aufsehen vor Gericht. Die Ex-Grünen-Chefin sagte persönlich aus. Der Prozess geht in die Verlängerung.
Viel Rampenlicht um eine Rotlicht-Causa, die nie stattgefunden hat: Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig (48) wehrte sich vor Gericht in Wien gegen das Gerücht, sie hätte als Studentin in einem Bordell angeschafft.
Angeklagt: ein Verschwörungstheoretiker
Eva Glawischnig gegen Walter E. – für diesen Prozess wollten Kiebitze gestern am „Landl" freiwillig Eintritt entrichten: Die Ex-Grüne verklagte den Verschwörungstheoretiker, weil er auf seiner Homepage den Unfug verbreitet hatte, dass sie einst als Prostituierte gejobbt haben könnte.
"Madame Nina" will 10.000 €
Das absurdeste Verfahren des Jahres begann buchstäblich mit einer Punkt-Landung: Anwältin Astrid Wagner (im modischen Fake-Leoparden-Mantel) rauschte mit „Heute"-Ausgabe in der Handtasche in den Gerichtssaal und nahm neben Glawischnig (safrangelber Style) Platz. In der Zeitung hatte Wagner gelesen, „dass Madame Ninas Werk zu Propoganda-Zwecken missbraucht wurde". Sie forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld: „Meine schwer herzkranke Mandantin hat sich den Aufreger so zu Herzen genommen, dass sich ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert hat", so Wagner.
"Andeutungen, dass was dran sein könnte"
Der Aufreger? Das Buch der „Puff-Mutter" war Anlass für den Absurd-Prozess: „Madame Nina" hatte im Kapitel „Eva" über den Rotlicht-Job einer späteren Politikerin geschrieben, aber klargestellt, „dass Eva nicht der richtige Name dieser Dame ist". Walter E. (er besitzt eine „Fluchtburg" für den Notfall und ist überzeugt, dass ein Systemwechsel mit neuer Monarchie auf uns zukommt): „Ich habe nie behauptet, dass Frau Glawischnig eine H*** ist – nur Andeutungen gemacht, dass vielleicht etwas dran sein könnte."
Bettlägerige Frau muss aussagen
Glawischnig (auf die Frage nach ihrem Beruf sagte sie "an und für sich Juristin") konterte: „Es ist absolut unmöglich, dass ich diese Eva bin."
Obwohl er sich für Sekunden vernünftig gab ("Tut mir leid, ich bin etwas zu weit gegangen"), beharrte Walter E. dann darauf, die schwer kranke, bettlägerige „Madame Nina" noch als Zeugin (nur wovon?) zu vernehmen.
Daher: Prozess vertagt. Es gilt weiter die Unschulds- und Unsinnsvermutung.