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GIS-Gebühren – diese Menschen müssen nun weniger zahlen
Die GIS-Gebühren werden in Zukunft auch für Privatvermieter geräteunabhängig. Besitzer von Ferienwohnungen können dadurch massiv einsparen.
"Wir haben hart dafür gekämpft – jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In Zukunft müssen PrivatvermieterInnen nur mehr eine GIS-Gebühr bezahlen, und zwar unabhängig davon, wie viele TV Geräte sie für Ihre Gäste zur Verfügung stellen", jubeln Theresia Rainer, Obfrau des Tiroler Privatvermieter Verbandes Tirol und ihr Team am Donnerstag. Diese Änderung sei für die vielen Vermieter von Privatzimmern in Tirol wirklich eine spürbare Erleichterung.
Viele Gäste aus nah und fern würden vor allem die familiäre und authentische Atmosphäre bei den Privatvermietern schätzen. Mit der Novelle des Privatvermieter-Gesetzes im letzten Jahr können VermieterInnen konkurrenzfähige Angebote stellen, ohne verpflichtend eine Gewerbeberechtigung zu beantragen.
Limit bei Geräte-Zahl fällt weg
Nun sei es im Austausch mit dem zuständigen Ministerium in Wien gelungen, dazu eine weitere wesentliche Erleichterung bei der GIS-Pflicht für die heimischen Privatvermieter durchzusetzen. So darf künftig gemäß § 3 Abs. 1 RGG am jeweiligen Standort eine unbeschränkte Anzahl von Radio- bzw. Fernseh-Empfangseinrichtungen in Ferienwohnungen von Privatvermietern betrieben werden, unabhängig davon, ob ein Gewerbeschein vorgewiesen werden kann oder nicht.
"Damit ist die Ungleichbehandlung zwischen Hotelbetreibern und privaten Appartementhausbetreibern Geschichte!", freut sich Theresia Rainer und ergänzt: "Wir werden weiterhin mit aller Kraft für die Anliegen unserer Branche kämpfen. Da geht es nicht nur um Verbesserungen beim Gewerberecht, sondern auch um die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung."