Coronavirus
Hammer-Lockdown: Ab Montag gelten diese neuen Regeln
Maskenpflicht und Mindestabstand sind fix. Jetzt enthüllt die Regierung, was noch alles in der neuen Lockdown-Verordnung steht.
Wie am Sonntag von der Bundesregierung angekündigt, treten die neuen, verschärften Corona-Regelungen für den verlängerten Lockdown am kommenden Montag (25. Jänner 2021) in Kraft. Noch an diesem Donnerstag wird sich der Hauptausschuss im Parlament mit der sogenannten 3. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung befassen.
Aufgrund der 10-Tage-Regel wird der Lockdown damit bis vorerst 3.2. verlängert. Danach ist eine weitere Verlängerung durch den Hauptausschuss notwendig. Von der Regierung vorgesehen ist, dass die Verordnung einschließlich 7. Februar Gültigkeit haben wird.
ALLE NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK:
Der Mindestabstand zu Personen aus anderen Haushalten wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Dieser muss an allen öffentlichen Orten eingehalten werden. Ausgenommen sind davon nur Personen, die im selben Haushalt leben, sowie Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
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Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein:
▶ Öffentliche Verkehrsmittel
▶ Fahrgemeinschaften
▶ Geschäften
▶ Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe
▶ Märkte (in Hallen und unter freiem Himmel)
▶ Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
▶ Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
▶ Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (gilt nicht im Zimmer)
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
AUSWEITUNGEN DER TESTS
Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:
▶ Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
▶ Lehrer und Elementarpädagogen bei Kontakt zu Schülern
▶ Lagerlogistik, wenn Mindestabstand nicht möglich ist
▶ Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
▶ Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen.
Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.
WEITERE MASSNAHMEN
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
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