Politik

Gesundheitsminister Rauch gesteht erste Fehler ein

Erst seit kurzem Gesundheitsminister, bekommt Johannes Rauch bereits jetzt mehr Macht beim Pandemiemanagement.

Leo Stempfl
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (GRÜNE) auf der Regierungsbank
Gesundheitsminister Johannes Rauch (GRÜNE) auf der Regierungsbank
Parlamentsdirektion / Anna Rauchenberger

Von 9 Uhr Früh bis spät in die Nacht tagte am Mittwoch der österreichische Bundesrat, denn es gab einiges zu besprechen. In drei Wochen soll mit den Gratis-Tests Schluss sein, gleichzeitig wird die Impfpflicht überraschend ausgesetzt. Zu allem Überdruss machte ausgerechnet jetzt der Gesundheitsminister die Fliege.

Sein Nachfolger, Johannes Rauch, musste sich bis 20.42 Uhr gedulden, ehe er ans Rednerpult treten durfte. Immerhin wurde schon zuvor von der Länderkammer der Weg für einige Neuerungen freigemacht. 

Mehr Macht dem Minister

Ganz zu Beginn des Gesundheitsblocks wurden die Corona-Zweckzuschüsse des Bunds an die Länder verlängert. Schutzausrüstung, Gesundheitsberatung per Telefon, Corona-Krankentransporte sowie der administrative Aufwand von Testungen werden nun zumindest bis Ende Dezember finanziell ersetzt.

Mit Stimmen der ÖVP und Grünen ging eine Änderung des Epidemiegesetzes durch. Demnach kann der Gesundheitsminister nun per Verordnung festlegen, zu welchen Zwecken, mit welchen Testmethoden und in welcher Häufigkeit Screening-Programme, und damit auch die Teststrategie im Rahmen der Pandemie, auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Dazu hat er das Einvernehmen mit dem Finanzminister herzustellen.

Video: Verfassungsministerin Edtstadler zu Impfpflicht-Aus

"Impfmythos" und "Hysterie"

In gewohnter Manier schaltete sich die FPÖ in die Debatte ein. Der Tiroler Christoph Steiner sprach von "Hysterie" und "angsteinflößender Rhetorik" gegenüber Ungeimpften sowie von einem "Impfmythos". Weiters zweifelte er an der Wirkung der Impfung und warf der Regierung vor, in Familien und Freundeskreisen Streit zu säen. Die Maskenpflicht sei völlig unverständlich, getestet werden sollten nur Menschen mit Symptomen.

Kollege Andreas Spanring aus Niederösterreich (er sorgte zuletzt mit Gerede von einer "Geheimen Impfpolizei" und "Impf Heil"-Rufen für Aufsehen) verbuchte das Aussetzen der Impfpflicht als einen Etappensieg. Dass für acht Millionen Österreicher 57 Millionen Impfdosen bestellt wurden, sieht er als Steuerverschwendung. Die Regierung schikaniere die Bevölkerung zudem mit den Bestimmungen hinsichtlich der Ausnahmen bei der Impfpflicht.

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    Der designierte Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch am 4. März 2022 nach der Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes der Grünen in Wien.
    Der designierte Gesundheit- und Sozialminister Johannes Rauch am 4. März 2022 nach der Sitzung des erweiterten Bundesvorstandes der Grünen in Wien.
    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

    Rauch gesteht Fehler ein

    Gesundheitsminister Johannes Rauch reagierte auf die Debatte mit dem Hinweis darauf, dass das Impfpflichtgesetz mit der Opposition und Experten erarbeitet worden sei, wobei man eine Evaluierung verankert habe. Er räumte Fehler ein, bat jedoch, bei der Kritik Maß zu bewahren.

    Fehler seien gemacht worden, sagte auch Martin Preineder (ÖVP), aber die Pandemieentwicklung sei nicht vorhersehbar und planbar und daher auch schwer gestaltbar. Bei der Verlängerung von Maßnahmen im Rahmen der Impfpflicht und deren Aussetzung sieht er keinen Widerspruch, denn das Ganze sichere Flexibilität, sagte er. Er kritisierte scharf die Aussagen Spanrings unter Hinweis auf die vielen Toten nach einer COVID-19-Erkrankung und appellierte, sich impfen zu lassen und die Impfquote zu erhöhen, denn man wisse nicht, was der Herbst bringe.

    Änderung bei Impfpflichtgesetz

    Daran anschließend wurden einige weitere Gesetzesänderungen endgültig fixiert. Im COVID-19-Impfpflichtgesetz wurde ein digitales Ausnahmenmanagement auf Länderebene etabliert. Dort können Betroffene ihren Ausnahmegrund hochladen, ein Pandemiearzt prüft diesen und trägt ihn ins Zentrale Impfregister ein.

    Eine weitere Änderung betrifft die Anträge auf Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund einer behördlichen Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Die Ansprüche konnten bisher bis zu drei Monate nach Ende der behördlichen Maßnahme geltend gemacht werden. Eine Antragsänderung war nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

    Weil in vielen Fällen Verbesserungsaufträge wegen fehlender Daten erst nach Ende der entsprechenden Frist ergangen sind, soll die Bestimmung nun geändert werden. Fristgerecht eingebrachte Ansprüche sollen künftig während eines anhängigen Verfahrens auch nach Ablauf der Frist der Höhe nach ausgedehnt werden können.

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