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Gericht urteilt: Alkohol-Kater ist eine Krank­heit

Hammer-Urteil am deutschen Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt: Ein alkoholbedingter "Kater" wird offiziell als Krankheit eingestuft.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Kopfschmerzen, Müdigkeit und Übelkeit: Nach einer durchzechten Nacht sind diese Symptome nicht selten. Wie das OLG in Frankfurt nun urteilt, handelt es sich beim "Kater" am Morgen danach offiziell um eine Krankheit.

Stein des Anstoßes für diese juristische Feststellung war eine Klage eines Vereins gegen die Werbung des Betreibers eines "Anti Hangover Drinks". Sein Nahrungsergänzungsmittel soll einen "Kater" vorbeugen oder lindern. Doch mit solchen Versprechen darf er sein Produkt nicht bewerben. Das hat das Gericht am Montag entschieden.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung dürfen "Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen".

Das Gericht hielt fest, dass auch die Nachwehen von zu viel Alkohol eine Krankheit seien. "Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", so das OLG.

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