Österreich

Gericht gibt grünes Licht für den U-Bahn-Ausbau

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für die Verlängerung der Linien U2 und den Bau der U5 freigegeben. Die Stadt muss keine UVP durchführen.

Heute Redaktion
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Grafik zum Ausbau des U-Bahn-Netzes mit U2 Richtung Matzleinsdorfer bzw. Wienerberg und U5 zum Frankhplatz/Altes AKH bzw. Elterleinplatz.
Grafik zum Ausbau des U-Bahn-Netzes mit U2 Richtung Matzleinsdorfer bzw. Wienerberg und U5 zum Frankhplatz/Altes AKH bzw. Elterleinplatz.
Bild: Gerald Kovacic/Wiener Linien

Für den Ausbau der U2 und der neuen U-Bahn-Linie U5 ist der Weg frei. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt grünes Licht gegeben.

Umwelt-Prüfung nicht Pflicht

Beim U-Bahn-Ausbau sei "weder in der Errichtungs- noch in der Betriebsphase mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen", heißt es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts laut "Kurier". Außerdem sei der Ausbau kürzer als zehn Kilometer und darum eine Umweltvertäglichkeitsprüfung (UVP) daher nicht Pflicht, so die Argumentation.

Anrainer legten Beschwerde ein

Mehrere Anrainer in der Josefstadt hatten beim Gericht Beschwerde eingelegt. Sie hatten argumentiert, der Bau solle so schnell wie möglich durchgezogen werden, ohne die Anrainer über Behinderungen zu informieren. Das Gericht folgte jetzt aber der Argumentation der MA22. Der Ausbau sei kürzer als zehn Kilometer, daher sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht Pflicht.

Die zuständige Öffi-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) begrüßt die Entscheidung, versteht allerdings nicht, dass die Bezirksvorsteherin kontraproduktiv gearbeitet habe.

Bezirkschefin für Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Josefstädter Bezirkschefin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) hingegen sagt: "Es ist für mich unverständlich, dass ein derart großes Infrastrukturprojekt ohne Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgezogen werden kann. Die UVP wäre eine riesige Chance für mehr Transparenz und Beteiligung. Sie könnte aber auch freiwillig durchgeführt werden, wenn die Stadt Wien das möchte. Jetzt liegt es an den Wiener Linien und der Stadt Wien die Anrainerinnen und Anrainer vor Belastungen wie Erschütterung und Lärm im Zuge der Bauarbeiten und des Betriebs zu schützen." (gem)