Niederösterreich

Gericht gibt grünes Licht für ursprüngliche S34

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die größere Version der S34 gebaut werden darf. 

Heute Redaktion
Ursprüngliche Visualisierung der S34
Ursprüngliche Visualisierung der S34
Screenshot Asfinag

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die größere Version der S34 bei St. Pölten gebaut werden darf. Etwas kurios, denn eigentlich laufen die Planungen für eine kleinere Variante.

Vor rund einem Jahr hatte es aus dem Klimaministerium geheißen, dass die S34 kleiner dimensioniert umgesetzt werden könnte - mehr dazu hier.

Ist mit dem Gerichtsurteil jetzt wieder alles neu? Nein, heißt es etwa seitens der Umweltorganisation "Virus". Verfahrensexperte Wolfgang Rehm wird in einer Aussendung zitiert: „Der Bescheid des Landes Niederösterreich wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht abgeändert, es hätte aber noch einiges gefehlt. Maßgeblich ist jedenfalls: Die S34 ist nicht mehr im Bauprogramm der Asfinag und wird daher nicht errichtet.“

"Für Grundsatzentscheidungen nicht bestimmend"

Dass nun eine Genehmigung zumindest vorübergehend rechtskräftig geworden ist, sei sekundär und das Naturschutzverfahren für die Grundsatzentscheidungen von vornherein nicht bestimmend gewesen.

„In diesem trotz der Kursänderung der Ministerin weiter laufenden Verfahren ging es um Ermittlungen und Festlegungen von Naturschutzgütern und die ausreichende Bestimmung erforderlicher Maßnahmen. Hier haben wir etwas bewegt, aber war das im Sinne der Naturschutzgüter nicht ausreichend und hätte noch viel mehr nachgebessert werden müssen,“ so Rehm.

S34 laut Rehm nicht mehr im Bauprogramm

Den Anforderungen hinsichtlich erforderlicher Ermittlungen bzw. Verfahrensschritte und daraus abzuleitender Maßnahmen und deren Konkretisierung sowie auch der Beweiswürdigung sei somit das Bundesverwaltungsgericht hier nur unvollständig nachgekommen. „Mögliche weitere rechtliche Schritte werden hier zu prüfen sein, der sich anbietende Gang zum Verwaltungsgerichtshof ist allerdings stark eingeschränkt “, so Rehm. Für die Umsetzung des Vorhabens sei dies allerdings nicht maßgeblich. „Hier hat die zuständige Ministerin mit ihrer Evaluierung die Weichen in eine andere Richtung gestellt und gemeinsam mit dem Finanzminister ein neues Bauprogramm ohne das Vorhaben S34 auf den Weg gebracht“, so Rehm abschließend.

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