Coronavirus

Genesungszertifikat in EU auch nach Schnelltest möglich

Ein positiven Antigen-Schnelltest soll künftig ausreichen, damit man ein Genesungszertifikat für den grünen Pass erhält.

Heute Redaktion
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Grüner Pass
Grüner Pass
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Bislang benötigte man für ein Genesungszertifikat eine bestätigte Corona-Infektion mittels PCR-Test. Das soll sich nun ändern. 

Selbsttests nicht gültig

Den EU-weit gültigen Nachweis können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse aber durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, so könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle war es etwa in Deutschland zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen. Die neuen Regeln gelten ab sofort.

Die Mitgliedsstaaten können Genesungszertifikate auf der Grundlage von Antigen-Schnelltests ausstellen, sobald sie bereit sind, so die EU-Kommission.

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