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Geistlicher beim Sex mit 20-Jähriger gefilmt

Der Leiter einer muslimischen Kultstätte in Neuenburg trifft sich zum Sex mit einer 20-Jährigen. Dabei wird er von Männern gefilmt und erpresset.

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Ein Leiter einer muslimischen Kultstätte im Raum Neuenburg wurde wegen eines Sexvideos mit einer 20-jährigen Frau erpresst.
Ein Leiter einer muslimischen Kultstätte im Raum Neuenburg wurde wegen eines Sexvideos mit einer 20-jährigen Frau erpresst.
istock/ Symbolbild

Die Justiz von Neuenburg verhandelt dieser Tage einen Fall von sogenannter Sextortion: Der Leiter einer muslimischen Kultstätte wurde von zwei Männern erpresst, die ein Video des verheirateten Mannes bei Sexhandlungen mit einer 20-jährigen Frau filmten. Das Erpresser-Trio agierte zusammen, um den frommen Moslem in eine Falle zu locken.

Wie "20 Minutes" berichtet, sei es zum Sextreffen zwischen dem einflussreichen Leiter einer muslimischen Kultstätte im Raum Neuenburg und der Frau gekommen - kurz danach stellten die Erpresser die erste Geldforderung. Das Opfer stimmte zunächst einer Zahlung von 4.200 Euro zu. Bald realisierte der Geistliche jedoch, dass die Erpresser damit nicht zufrieden waren.

Von der Frau fehlt jede Spur

Die Gauner verlangten rund 20.000 Euro, andernfalls würden sie die anrüchigen Aufnahmen verbreiten, drohten sie. Als sich das Opfer in die Enge getrieben sah, verständigte es die Polizei. Dabei gab der Mann gegenüber den Behörden zu, eine sexuelle Beziehung zu der 20-Jährigen gehabt zu haben.

Die beiden mutmaßlichen Täter stehen nun wegen Erpressung vor Gericht. Einer von ihnen erschien bereits am Freitag in La Chaux-de-Fonds vor einem Richter. Der andere und das Opfer waren nicht anwesend. Von der Frau, die den Kläger in die Falle gelockt hatte, fehlt derzeit jede Spur.

"Eine freundschaftliche Beziehung"

Der anwesende Angeklagte bestritt vor Gericht, den Geistlichen erpresst zu haben. Die vielen registrierten Telefonate zwischen den beiden erklärte er mit einer "freundschaftlichen Beziehung", die die beiden hätten. Sein Anwalt sagte vor Gericht, für die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten gebe es keinerlei Beweise.

Die Staatsanwaltschaft hat für die beiden Angeklagten zehn Monate Gefängnis mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren und eine Geldstrafe von knapp 1.000 Euro gefordert. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

Sextortion bezeichnet eine Form der Erpressung, bei der der Täter dem Opfer mit der Veröffentlichung von Nacktfotos oder -videos des Opfers droht, um das Opfer zu einer Geldzahlung oder zur Vornahme sexueller Handlungen zu zwingen. Laut Wikipedia hat der Täter dazu die fraglichen Inhalte zuvor mit oder ohne Wissen des Opfers zum Beispiel durch Sexting oder Cybersex mit dem – gutgläubigen – Opfer erlangt.

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