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Für Masern-Partys drohen mehrere Jahre Haft

Bis zu drei Jahre Haft könnten auf Impfgegner, die auf so drastische Schritte zurückgreifen, zukommen.

Heute Redaktion
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In Österreich sind seit Jahresbeginn mindestens 65 Personen an Masern erkrankt. Vor allem in Kärnten breitet sich die Krankheit aus. In Klagenfurt blieb vergangene Woche eine Schule geschlossen, weil ein Zehnjähriger Symptome einer Masernerkrankung gezeigt hatte. Selbst der Busverkehr wurde vorübergehend eingestellt, weil ein Busfahrer erkrankt war.

Wie die "Krone" berichtet, geht das Gerücht um, dass Impfgegner in Kärnten absichtlich Masernpartys veranstalten, um Kinder vorsätzlich mit dem Virus zu infizieren – und sie so immun zu machen gegen die Krankheit. Das ist laut Paragraf 178 gesetzeswidriges Handeln. Rechtlich gesehen ist der Akt Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung.

Dafür stehen in Österreich bis zu drei Jahre Gefängnis.



Ein Relikt der Nachkriegszeit

Masern-Party: Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, werden mit ekrankten Kindern zusammengebracht, damit sie sich anstecken und in Folge immun gegen Masern sind

Masern-Partys sind kein neues Phänomen: Vor der Einführung einer Impfung gegen Röteln war es in den 1950ern und 1960ern üblich, Kinder zu Masern-Partys zusammenzubringen. Impfgegner begründen solche Veranstaltungen damit, dass Masern als harmlose Kinderkrankheit gelten und eine Infektion einer Impfung vorzuziehen wäre.

Fachleute warnen jedoch davor: Denn eine Masernerkrankung kann schwere Komplikationen verursachen – darunter hohes Fieber, Mittelohrentzündung und Lungenentzündung. In seltenen Fällen kann die Krankheit sogar tödlich verlaufen.

>>> Alle Informationen zu Masern-Erkrankungen finden Sie auf Netdoktor.at

Hochansteckende Erreger

Masernerreger können in der Luft zwei Stunden lang durch Sprechen oder Niesen übertragen werden. Bereits vor Auftreten des Ausschlags nach vier Tagen ist die Krankheit ansteckend. Die Wahrscheinlichkeit, eine Gehirnentzündung zu bekommen, liegt bei 1:1000.

(GA)