Coronavirus

Gaude statt 3G, Turteln statt Tests – das gilt ab jetzt

Ab Karsamstag bis zum Sommer wartet auf die Menschen in Österreich eine Lockerung der Corona-Regeln. Vor allem Wien zieht dieses Mal stark mit.

Rene Findenig
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Die Corona-Maßnahmen werden bis zum Sommer stark gelockert – wie, zeigt dir "<em>Heute</em>".
Die Corona-Maßnahmen werden bis zum Sommer stark gelockert – wie, zeigt dir "Heute".
letizia haessig photography / Westend61 / picturedesk.com

In der Nacht auf Samstag treten um Mitternacht ganz neue Corona-Regeln in Österreich in Kraft. Sie bringen den Menschen in Österreich massive Maßnahmen-Lockerungen – von einem Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bereichen über gestrichenes 3G in den meisten Stellen bis hin zu einem in vielen Fällen weit länger gültigem Grünen Pass. Die Regeln werden vorerst bis zum Sommer gelten, laut Verordnung konkret bis zum 8. Juli. Überraschend dabei: Auch Wien geht den Weg der Lockerungen ein großes Stück mit, verhängt nur noch einige Sonderregelungen.

Für 2G- und 3G-Nachweise gilt künftig eine verlängerte Impf-Gültigkeit im Grünen Pass. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag bekannt gegeben. Booster-Impfungen (Drittimpfungen) sind künftig für ein ganzes Jahr (365 Tage) statt nur neun Monate gültig. Ebenfalls ein Jahr gültig sind im Grünen Pass neben drei Impfungen auch eine Genesung plus zwei Impfungen. Dabei braucht es den Grünen Pass künftig ebenfalls kaum noch, denn sowohl Maskenpflicht, als auch 3G- oder gar 2G-Nachweise fallen in den meisten Einrichtungen komplett weg.

3G fällt fast überall komplett weg

3G – geimpft, genesen oder getestet – gilt weiter nur mehr in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder Reha-Einrichtungen (in Wien 2,5G mit PCR-Tests, die 48 statt 72 Stunden gültig sind). So gut wie überall sonst wird 3G abgeschafft, etwa in der Gastronomie und Nachtgastronomie. Zum Wirten und in die Disko darf man damit bereits am Wochenende ohne 3G und auch ohne Maske. Apropos ohne Maske: Die Maskenpflicht entfällt ebenfalls so gut wie überall, ist nur noch in den genannten Gesundheitseinrichtungen, in Öffis und im lebensnotwendigen Handel vorhanden.

In den Details der Verordnung ist zu lesen, dass die Maske auch beispielsweise in Taxis, in Apotheken und Drogerien, in Banken, bei der Post und in Ämtern zu tragen ist – von Kunden oder Besuchern. Mitarbeiter können sie dort aber ablegen, wenn es Schutzvorrichtungen wie etwa Plexiglaswände gibt. Im nicht-lebensnotwendigen Handel müssen dagegen künftig weder Mitarbeiter, noch Kunden eine Maske tragen. Die Maske fällt übrigens auch bei Veranstaltungen und generell am Arbeitsplatz weg. Und bei Events gilt nur noch: Ab 500 Besuchern braucht es einen Covid-Präventionsbeauftragten.

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