Coronavirus
Gastro-Öffnung nach Lockdown mit diesen Corona-Regeln?
Der Lockdown dauert für die Gastronomie weiter an, doch mit strengen Corona-Maßnahmen könnten Restaurants und Co. bald wieder ihre Türen öffnen.
"Wann dürfen wir endlich wieder aufsperren?" Genau diese Frage stellt sich mittlerweile seit Monaten die heimische Gastronomie-Branche. Zwar dürfen Restaurants weiterhin Speisen zum Mitnehmen anbieten, ihre Türen für hungrige Gäste dürfen sie aber nicht öffnen. Vielen Lokalen steht das Wasser mittlerweile bis zum Hals oder mussten aufgrund der Corona-Pandemie gar schließen.
Und auch die nächsten Wochen werden für die Wirte vermutlich nicht leichter werden. Denn erst vor wenigen Tagen hatte die Regierung mitgeteilt, dass mit weiteren Öffnungsschritten sobald nicht zu rechnen sei. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach "rund um Ostern" von einem Ende des Lockdowns, vorausgesetzt die Corona-Zahlen in Österreich bleiben stabil und können unter Kontrolle halten.
Von dem von der Regierung einst angestrebten Ziel der 700 Neuinfektionen pro Tag ist man weit entfernt und mittlerweile auch ein wenig abgerückt. Alleine am heutigen Freitag sind wieder über 1.800 Corona-Fälle österreichweit hinzugekommen. Die Corona-Zahlen im Land bleiben also weiter auf einem hohen Niveau, dennoch dürfte es für die Gastronomie nun Licht am Ende des Tunnels geben.
Kurz lädt zum Gastro-Gipfel
Denn die Rufe nach weiteren Öffnungen werden immer lauter, nicht nur von der Wirtschaft und der Gastronomie selbst, sondern auch von vielen Politikern, darunter etwa Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der sich für eine Öffnung bereits am 1. März stark macht. Bundeskanzler Kurz hat für heute einen Gastro-Gipfel einberufen und wird sich mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer und Vertretern von Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft austauschen.
Dabei wird die Gastro-Branche dem Kanzler ihre Aufsperr-Pläne servieren und die Corona-Maßnahmen präsentieren, die eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus in Restaurants oder auch in Hotels verhindern sollen. Hinter den Kulissen soll man zwar nicht mit einer konkreten Öffnungsansage des Kanzlers rechnen, für die Gastronomen ist es aber eine gute Möglichkeit, ihre Standpunkte und Konzepte offen auf den Tisch zu legen.
Sehen so die Corona-Regeln nach Lockdown aus?
Wie die Maßnahmen in den Restaurants nach dem Lockdown im Detail aussehen könnten, ist zwar nicht bekannt, man dürfte sich dabei allerdings an den Richtlinien in anderen Bereichen, wie etwa an den Corona-Regeln für körpernahe Dienstleister (Friseure, Masseure etc.) orientieren. "Heute" hat sich die Maßnahmen in Schule, Handel und Co. angesehen und zeigt, mit welchen Regeln Lokal-Betreiber und Gäste nach dem Lockdown rechnen dürften*:
➤ "Zutrittstests" - die "Zutrittstests", etwa für Friseure, wurden von der Bevölkerung gut angenommen, mittlerweile werden fast täglich über 250.000 Tests durchgeführt. Auch für den Besuch eines Restaurants wird man wohl in Zukunft einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen müssen.
➤ FFP2-Masken - mit einer FFP2-Maskenpflicht wird vermutlich auch in Restaurants zu rechnen sein. Das Tragen einer Maske wird beim Betreten und beim Verlassen des Lokals wohl verpflichtend sein, nur am Tisch wird man diese abnehmen dürfen. Auch für das Personal dürfte eine FFP2-Maskenpflicht während ihrer Arbeit gelten.
➤ Begrenzte Gästeanzahl - sollten Restaurants wieder öffnen dürfen, werden diese wohl eher nicht überfüllt sein. Stattdessen ist von einer begrenzten Gästeanzahl in den Lokalen auszugehen, damit genügend Abstand zu anderen Personen gewährleistet werden kann.
➤ Maximale Gäste pro Tisch - auch die Zahl der Gäste pro Tisch dürfte nach dem Lockdown klar festgelegt werden. Eine größere Gruppe an einem Tisch wird man also auch weiterhin wohl eher nicht sehen. Mehr als vier oder sechs Personen an einem Tisch dürfte eher unwahrscheinlich werden.
Neben diesen Regeln dürfte in den Restaurants auch weiterhin die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften sowie des Mindestabstandes zu anderen Personen sein. Mit welchen Maßnahmen die Gastronomie und deren Gäste aber tatsächlich rechnen müssen, ist weiter offen (Stand 19. Februar).
* Die genannten Maßnahmen sind nicht bestätigt und basieren lediglich auf Konzepten von anderen Bereichen.