Am 19. Mai ist es endlich so weit: die Restaurants dürfen in Österreich endlich wieder öffnen und ihre Gäste sowohl im Gastgarten als auch im Innenbereich kulinarisch verköstigen. In den heimischen Gaststätten gilt dabei die 3-G-Regel, bedeutet: es dürfen nur jene Personen Speis und Trank in einem Lokal konsumieren, die entweder geimpft, getestet oder genesen sind.
"Solange der 'Grüne Pass' noch nicht am Weg ist, müssen wir uns mit ein bisschen Zettelwerk behelfen. Das heißt, ich nehme meinen Impfpass mit oder den Ausdruck aus dem E-Impfpass-Register, meinen Arzt-Bescheid bzw. mein Attest oder meinen Genesenen-Nachweis", erklärt Katharina Reich, Direktorin für Öffentliche Gesundheit, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.
FFP2-Maske, 2-Meter-Abstand und Gäste-Registrierung
Laut Reich muss dabei nicht unbedingt das Original-Dokument mitgebracht werden, auch ein gutes Fotos des entsprechenden Belegs würde reichen. Es werde aber empfohlen, einen Ausweis dabeizuhaben, um bei einer Kontrolle vorlegen zu können, dass der Nachweis über eine Impfung, Testung oder Genesung auch wirklich auf diese Person ausgestellt worden ist. Denn die Wirte bzw. Angestellte der Betriebe dürfen auch diese Kontrollen durchführen.
"Das System ist nur so gut, wie die Menschen, die daran teilnehmen und es auch ernst nehmen", stellt die Direktorin für Öffentliche Gesundheit weiter klar. Neben der 3-G-Regel gelten in den Restaurants zudem auch weiterhin strenge Sicherheitskonzepte, dazu gehören das Tragen einer FFP2-Maske, die Zwei-Meter-Abstand-Regel sowie eine Gäste-Registrierung.
Im Ö1-Morgenjournal stellte Reich dabei auch klar, dass es auch Überprüfungen der Restaurants geben werde. "Es ist jetzt schon jetzt der Fall, dass wir einzelne Institutionen durch Behörden kontrollieren können. Wir haben das Markt- und Gesundheitsamt. Die Präventionskonzepte, die von den einzelnen Bereichen erstellt werden, werden eingereicht und stichprobenartig kontrolliert", so die Direktorin für Öffentliche Gesundheit weiter.
Ohne Nachweis wird Gastro-Besuch teuer
Und wer ohne einen Nachweis im Restaurant erwischt wird bzw. gegen die FFP2-Maskenpflicht oder die Zwei-Meter-Abstand verstößt, der muss tief in die Tasche greifen – und dabei wird nicht nur der Betreiber einer Gaststätte zur Kassa gebeten, sondern auch der Gast selbst. Laut Epidemiegesetz ist die Polizei für die Kontrolle und Einhaltung der Gastro-Regeln verantwortlich.
Bei Missachtung der Abstandsregel oder Maskenpflicht kann die Exekutive ein Organstrafmandat in Höhe von 90 Euro ausstellen oder gar gleich Anzeige erstatten. Wenn man trotz angeordneter Quarantäne ein Lokal besucht, wird es sogar noch teurer, und zwar deutlich! Verstöße werden hier nämlich als Verwaltungsübertretung geahndet und kosten bis zu 1.450 Euro.
Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Das gleiche gilt übrigens auch für Personen, die in einem Restaurant ohne Nachweis beim Schnitzel-Konsum ertappt werden. Auch hier sind Strafen von bis zu 1.450 Euro möglich. Damit es aber überhaupt erst nicht so weit kommt, appellieren die Behörden, auch wirklich nur mit einem Nachweis ein Lokal zu besuchen.
Bald ohne Test ins Lokal?
Ein Restaurant-Besuch ohne Nachweis dürfte dabei ohnehin nur noch eine Frage der Zeit sein. So ist etwa der Epidemiologe Gerald Gartlehner in "Der Presse" davon überzeugt, dass diese bereits in wenigen Wochen nicht mehr notwendig sein werden – eventuell könnte dies sogar bereits Ende Juni der Fall sein.
Auf einen Blick: Die Zugangsregeln für die Gastro
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