Coronavirus
Ganz neue Corona-Regeln – das musst du jetzt wissen
Am Mittwoch beschloss die Bundesregierung ganz neue Corona-Regeln für Österreich. Selbst die Opposition wusste nichts. Alle Details im Überblick.
Im Gesundheitsausschuss am Mittwoch stimmten die Regierungsparteien ÖVP und Grüne für ganz neue Corona-Maßnahmen. Alles, was du nun zum neuen Virus-Plan wissen musst.
Eine Änderung wartet auf die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Wenn diese wie bei der Omikron-Welle im Frühjahr 2022 an ihre Grenzen stoße und teils nicht mehr möglich sei, sollen Gesundheitsbehörden künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen. Dies allerdings nur, "wenn sie den Aufwand objektiv nicht bewältigen können, etwa während Spitzen von Infektionswellen", wie es im Gesundheitsausschuss hieß.
Ebenfalls neu ist, dass der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung verfügen darf. Bisher wurden Betroffene nur einzeln und individuell beschränkt oder abgesondert. Künftig gelten statt einer gänzlichen Absonderung (Quarantäne) dann je nach Mutation und Krankheitsgrad Auflagen zum Betreten von gewissen Orten, wie das Tragen einer Maske oder die Einhaltung eines Abstandes.
Mit der allgemeinen Verordnung von Verkehrsbeschränkungen will man auch auf den Umstand reagieren, dass in der Vergangenheit Absonderungsbescheide oft nicht rechtzeitig ausgestellt werden konnten. Auch die Einführung von automatisiert erstellten Absonderungsbescheiden bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses soll diesem Problem künftig Abhilfe verschaffen, heißt es aus der Parlamentsdirektion.
"Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit der Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnern kann. Impfdaten sollen zudem länger als bisher vorgesehen, mindestens bis Ende Juni 2023 gespeichert werden dürfen", heißt es in einer Aussendung des Gesundheitsausschusses. Betroffene können also künftig Post bekommen, die an die anstehende Corona-Impfung erinnert.
Corona-Beihilfen für "Betriebe mit nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten" bekommen vorübergehend höhere Kurzarbeitsbeihilfen bis Ende Dezember 2022 und der Arbeitsminister soll bevollmächtigt werden, die coronabedingte Sonderfreistellung von Schwangeren künftig ebenfalls bis Dezember 2022 per Verordnung zu regeln.