Österreich

Fünf verurteilte Mörder sind auf freiem Fuß

Die Fußfessel wird sehr oft beantragt. Nur selten erhält der Verurteilte die Bewilligung. Fünf Mörder haben sie bekommen.

Heute Redaktion
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Seit 2013 wurde die Fußfessel 5.881 Mal gewährt. Bekommen kann sie im Grunde jeder, der noch eine Reststrafe von höchstens zwölf Monaten hat. Allerdings kommen nur jene Personen infrage, die auch sozial integriert sind. Das heißt: Sie müssen eine Unterkunft und einen Job im Inland haben.

Unter den knapp 6.000 Bewilligungen für die Fußfessel befanden sich auch fünf Mörder und 14 Totschläger. Dabei ist anzumerken, dass sie die Fußfessel nur deshalb bekamen, weil mit einer baldigen Entlassung zu rechnen war. So wurden die Straftäter auf die sogenannte Legalbewährung vorbereitet. Das geht aus der parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium hervor.

Anträge steigen, Ausstellungen sinken

Ganze 23 Mal bekamen auch Sexualstraftäter den elektronischen Hausarrest. Dazu wurden in diesen Fällen auch die Opfer befragt. Sie durften ihre Meinung äußern.

Die vorherige Regierung dachte in ihrem Regierungsprogramm an, dass geistig abnorme Rechtsbrecher bei einer bedingten Entlassung mit der Fußfessel ausgestattet werden sollen. Ob auch die neue Regierung das plant, ist derzeit noch unklar.

Klar ist aber, dass die Zahl der elektronischen Fußfesseln 2019 stark zurückging- und zwar im Vergleich zum Jahr davor. So wurde 2018 noch 898 Mal der überwachte Hausarrest ausgesprochen, im Folgejahr nur noch 786 Mal.

Die Anträge aber steigen indes immer weiter. Aufgrund von Überlastung sollen diese nun allerdings öfters liegen bleiben, berichten Justiz-Insider gegenüber dem "Kurier".