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Fritzl: Neues Gutachten entscheidet über Freilassung
Josef F. dürfte theoretisch bald entlassen werden. Doch ein Gutachten könnte ihm noch einen Strich durch die Rechnung machen.
Das Landesgericht Krems (Niederösterreich) hatte, wie berichtet, im Herbst eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen. Demnach wäre der Plan gewesen, Josef F. vom Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher in den normalen Strafvollzug zu überstellen. In zwei Jahren hätte er dann 15 Jahre seiner lebenslangen Haft abgesessen und könnte laut Gesetz ab diesem Moment um vorzeitige Entlassung ansuchen.
Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Plan gar nicht einverstanden und legte umgehend Berufung ein. Daher übernahm jetzt das Oberlandesgericht als höhere Instanz die heikle Causa und könnte die mögliche frühere Freilassung von Josef F. noch verhindern. Denn es wurde ein psychiatrischer und neurologischer Gutachter bestellt, der den Häftling laut "Kurier" untersucht. Bis Ende Jänner soll eine Expertise über F.s Geisteszustand vorliegen. Bei Auffälligkeiten müsste er im Maßnahmenvollzug bleiben und könnte nicht um vorzeitige Entlassung anfragen.
Käme Josef F. nach 15 Jahren frei, wäre er übrigens um neun Jahre kürzer eingesperrt gewesen als seine Tochter von ihm im Keller in Amstetten.