Coronavirus
Friseur, Handel, Zoo: So endet der Lockdown in Wien
Mit Wien und Niederösterreich verabschieden sich mit heute auch die letzten beiden verbliebenen Bundesländern aus dem Lockdown. Was jetzt gilt.
Während sich das Burgenland unter der Verantwortung von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) als erstes Bundesland aus dem verlängerten Osterlockdown verabschiedet hat, endet dieser am Sonntag um Mitternacht auch in den beiden anderen Ost-Bundesländern Wien und Niederösterreich.
Körpernahe Dienstleister, wie etwa Friseure oder Masseure dürfen wieder öffnen. Bürgermeister Michael Ludwig machte zuletzt aber klar, unter welch strengen Regeln dies geschehen wird. So wird die FFP2-Masken Pflicht aufrecht bleiben. In dieser Branche ist auch ein negativer Coronatest vorzuweisen.
Dabei gilt: Antigen-Schnelltests gelten für 48 Stunden als Eintrittskarte, PCR-Tests haben eine Gültigkeit von 72 Stunden. Testen lassen müssen sich übrigens auch bereits geimpfte Personen, da der "grüne Pass", also der Nachweis über eine Impfung oder überstandene Covid-19-Erkrankung, noch nicht zum Einsatz kommt.
Auch der Handel darf sich wieder über Kundschaft freuen. Ab Montag dürfen in Wien auch Baumärkte, Kleidungsgeschäfte und Co. wieder ihre Tore öffnen. Somit steht auch einem Neustart der "nicht lebensnotwendigen" Geschäfte nichts mehr im Wege. Anders als bei körpernahen Dienstleistern konnte die Branche Eintrittstests abwehren. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken gilt dennoch für alle Personen.
Was sich für Wiener und Niederösterreicher nun auch ändert. Sie dürfen, falls gewünscht, nun auch wieder in andere Bundesländer zum Shoppen fahren. Strafen, wie sie etwa in Parndorf ausgestellt wurden, sind also ab Montag auch außerhalb des eigenen Bundeslandes nicht mehr zu erwarten.
Nicht nur der Handel und körpernahe Dienstleistung dürfen ab Montag wieder öffnen, auch für Zoos, Museen und Ausstellungshäuser endet die "Osterruhe". Die Regelungen werden jedoch die gleichen bleiben, wie schon vor dem 1. April und wie sie in allen anderen Bundesländern - außer Vorarlberg - auch gelten.
Heißt konkret: Keine Pflicht zum Vorweis eines negativen Tests. FFP2-Masken müssen im Tiergarten weiterhin auch unter dem freiem Himmel, getragen werden. Ebenso kommt wieder die 20-Quadratmeter-Regel pro Besucher zu tragen. Damit dürfen sich weiterhin nur 1.500 Personen gleichzeitig im Tiergarten Schönbrunn aufhalten.
Apropos Maskenpflicht im Freien. Bislang musste man ja an viel besuchten Stellen in Wien auch im Freien eine FFP2-Maske tragen. Dazu zählten u.a. der Stephansplatz, der Donaukanal oder der Museumsplatz. Kurios: Auch wenn mit dem Ende des Lockdowns an besagten Stellen wieder vermehrt mit Menschen zu rechnen ist, endet die Pflicht heute um Mitternacht.
Wie geht es nach dem 19. Mai weiter?
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) zeigte sich zögerlich, was die Öffnungen betrifft. Letztlich geben die Entwicklungen auf den Intensivstationen dieser Öffnungsschritte aber her. Ob es in Wien aber, wie von der Bundesregierung angekündigt, am 19. Mai große Öffnungsschritte, etwa in der Gastronomie, die ja nach wie vor, Take away ausgenommen, geschlossen bleiben muss, geben wird, bleibt fraglich.
Ludwig erklärte noch am Dienstag dieser Woche, dass er Öffnungen am 19 Mai als "sehr schwierig" ansehe. "Alle ExpertInnen, mit denen ich im Austausch stehe, bestätigen mir, daß eine Prognose über 10 Tage hinaus nicht möglich ist. Alles andere ist nicht wirklich zielführend. Politik bedeutet Verantwortung, die bin ich bereit hier für die Gesundheit der Menschen zu übernehmen", mahnte der Wiener Stadtchef ein.