Coronavirus
Negativer Test reicht für den Friseurbesuch nicht aus
Welcher Test ist gültig, wenn ich zum Friseur will - und welchen Coronatest brauche ich? Viele offene Fragen gibt es, "Heute" hat die Antworten!
Ab kommenden Montag, 8. Februar 2021, sperren nach dem harten Lockdown in Österreich die Friseure auf. Dann dürfen auch die körpernahen Dienstleistungen wieder unter strengen Auflagen durchstarten. Dies sind: eine begrenzte Anzahl an Kunden, die FFP2-Maskenpflicht sowie ein negativer Corona-Test.
Diesen Test musst du haben
Doch wird ein normaler Selbsttest für den Friseurbesuch ausreichen? Nein, sagt das Gesundheitsministerium gegenüber "Heute". Als gültige Zutrittstests gelten nur Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Dabei zählt der Zeitpunkt der Probeentnahme.
Was du noch dabei haben musst
Nachzuweisen ist ein negatives Testergebnis, das eindeutig nur einer Person zuzuordnen ist. Als Beispiele werden hier ein ärztliches Zeugnis, ein Laborbefund, das behördliche Ergebnis einer Teststraße oder die Bestätigung einer Apotheke genannt. Auch ein Lichtbildausweis zur Identitätsüberprüfung (etwas der Führerschein) muss vorgezeigt werden.
Was nicht erlaubt ist
"Selbsttests (zu Hause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test tatsächlich korrekt durchgeführt wurde und wer den Test wirklich gemacht hat", heißt es dazu.
Ab diesem Alter brauchst du den Test
Für Kinder bis zehn Jahren gilt das Testergebnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Ab zehn Jahren brauchen Kinder jedoch einen eigenen Test.
Polizei wird kontrollieren
Betriebe dürfen nur jenen Kunden Dienstleitungen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gesundheitsbehörde wird das mit Unterstützung der Polizei stichprobenartig kontrollieren.
Was ist mit Geimpften?
Wer in den vergangenen sechs Monaten bereits mit Covid-19 infiziert war, braucht kein negatives Testergebnis. Währenddessen müssen sie aber trotzdem eine FFP2-Maske tragen. Als Nachweis gilt hierfür eine ärztliche Bestätigung.
Geimpfte Personen sind hingegen nicht von Testungen ausgenommen, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.