Österreich

Freundin im eigenen Haus als Gefangene gehalten

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte stand in Linz vor Gericht. Er bekam eine bedingte Haftstrafe und muss 960 Euro zahlen (rechtskräftig).
Der Beschuldigte stand in Linz vor Gericht. Er bekam eine bedingte Haftstrafe und muss 960 Euro zahlen (rechtskräftig).
Bild: W.M.

Montagnachmittag stand ein 37-Jähriger in Linz vor Gericht. Der Mann soll seine Freundin in seinem Haus mehrere Stunden eingesperrt, Wochen darauf mit dem Auto verfolgt haben.

Sechs Stunden lang soll der 37-Jährige seine um sieben Jahre ältere Freundin Ende Februar in seinem Haus in Klaffer am Hochficht (Bez. Rohrbach) gefangen gehalten haben.

"Grund soll ein Streit zwischen dem Paar gewesen sein", sagt Walter Eichinger vom Landesgericht Linz.

Doch es war nicht die einzige Tat gegen die 44-Jährige. Mitte März folgte dem Zwist eine wilde Verfolgungsjagd. Laut Anklage soll der 37-Jährige seine Ex-Lebensgefährtin mit dem Auto verfolgt haben.

Auto drehte sich zur Hälfte um die eigene Achse



Konkreter: sie während der Wahnsinnsfahrt bei Schwarzberg am Böhmerwald (Bez. Rohrbach) mit dem Wagen immer wieder bedrängt haben. Acht Mal soll er der 44-Jährigen gegen das Heck ihres Autos aufgefahren sein. Der entstandene Sachschaden am Pkw der Frau: Rund 7.200 Euro.

Das Auto der Frau hatte sich dabei "halb um die eigene Achse gedreht", kam schließlich in einer Wiese zum Liegen. Der 37-Jährige versuchte dann, seine Ex-Freundin zur Mitfahrt in seinem Auto zu zwingen. "Der Angeklagte soll die Frau an der Jacke gepackt und auf den Beifahrersitz geschleudert haben", so Eichinger.

Zu diesem Zeitpunkt soll er unter Drogen- und Suchtmitteleinfluss gestanden sein.

Das Urteil

Der 37-Jährige musste sich Montagnachmittag wegen Freiheitsentzug, schwerer Sachbeschädigung, Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Linzer Landesgericht verantworten. Die Strafandrohung: bis zu drei Jahren Haft wegen Freiheitsentzug.

Tatsächlich wurde der 37-Jährige dann unbedingt zu 120 Tagessätzen zu je 8 Euro (macht 960 Euro) und einer auf drei Jahren bedingten Hafstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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