Österreich

Frau zog sich in Kirche um – Pfarrer klagte

Emma M. schlüpfte in der Wallfahrtskirche Maria Rain (Ktn.) in einen indischen Sari und zog damit den Unmut von Pfarrer Ulrich K. auf sich. 

Sandra Kartik
Emma M. verärgerte mit ihrem Sari in der Wallfahrtskirche Maria Rain Pfarrer Ulrich K.
Emma M. verärgerte mit ihrem Sari in der Wallfahrtskirche Maria Rain Pfarrer Ulrich K.
Maria Rain, iStock (Symbol)

Von Nächstenliebe ist im unheiligen Gerichtsstreit zwischen einer Kirchenbesucherin und einem Pfarrer wenig spürbar. Kärntnerin Emma M. hatte durch das vermeintliche Anlegen eines Kleidungsstücks in der Wallfahrtskirche Maria Rain (Ktn.) Gottesmann Ulrich K. vor den Kopf gestoßen. Bereits vor drei Jahren erwirkte dieser "wegen Missbrauchs und Entwürdigung der Marienkappelle" deshalb ein Hausverbot gegen die 82-Jährige.

Kirche "als Umkleideraum benutzt"

Der womöglich etwas kleingeistige Geistliche behauptete, Emma M. hätte die Kirche mehrfach "als Umkleideraum genutzt". Das bestritt die Kirchgängerin und klagte ihn auf Unterlassung und Widerruf. Sie habe sich zu keinem Zeitpunkt ausgezogen, sondern sich lediglich ihren indischen Sari zurechtgerückt, nachdem sie auf dem Kirchen-Friedhof war. Sie habe mit ihrer Outfit-Wahl dem Kaplan eine Freude machen wollen, der aus Indien stammt, sagte sie vor Gericht aus.

Im Vorjahr bekam die 82-Jährige dann Recht. Das Bezirksgericht Klagenfurt räumte ein, dass der Pfarrer die Pensionistin "in ihrem Ansehen, ihrer Ehe, ihrem Ruf, sowie ihrem wirtschaftlichen Fortkommen verletzt und zu gefährdet" zu haben, berichtet die "Kleine Zeitung". Niemand habe zudem den Kleidungswechsel der Kärntnerin bezeugen können.

Sari-Seniorin verurteilt

Der Pfarrer ließ keine Milde walten, sondern ging in Berufung und gewann. Das Urteil ist rechtskräftig. Am Landesgericht Klagenfurt wurde erklärt: Emma M. habe die Kapelle doch "als Umkleideraum benutzt", sie habe "Handlungen gesetzt", die in einer Garderobe üblich sind. Das will die Sari-Seniorin nicht auf sich sitzen lassen, sie strebt eine Amtshaftungsklage an. In der Zwischenzeit besucht die rüstige Rentnerin wieder jeden Sonntag den Gottesdienst in der Wallfahrtskirche Maria Rain, das Hausverbot gegen sie wurde aufgehoben. "Ich bin ihr gegenüber so neutral wie vor dem Rechtsstreit", so der Geistliche. 

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