Österreich

Frau wurde zu rasch wieder schwanger – Geld gestrichen!

Bettina P. wurde in der Karenz erneut schwanger. Da sie kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezog, fiel sie um das Wochengeld. Sie klagte – mit Erfolg!

Christine Ziechert
Frauen, die schnell hintereinander schwanger werden, haben finanzielle Einbußen (Symbolbild).
Frauen, die schnell hintereinander schwanger werden, haben finanzielle Einbußen (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Dass es sie einmal selbst betreffen würde, damit hatte Bettina P. nicht gerechnet: Frauen, die während ihrer Karenz erneut schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben keinen Anspruch auf Wochengeld. Doch die Steirerin geriet selbst in die sogenannte "Wochengeld-Falle" und klagte mit Hilfe der Gewerkschaft GPA. Der Oberste Gerichtshof gab ihr nun Recht. 

Bettina P. wurde 2016 mit ihrer Tochter schwanger, wählte die ein Jahr andauernde einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld-Variante: "Danach hatte ich vor, wieder eine Zeit lang zu arbeiten. 2018 wurde ich dann mit meinem Sohn schwanger", erzählt sie im "Heute"-Gespräch.

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    Sascha Trimmel
    "Eigentlich hatte ich vor, während der Schwangerschaft noch ein paar Monate zu arbeiten, um Anspruch auf das Wochengeld zu haben. Doch das ging dann aufgrund der Risikoschwangerschaft nicht mehr" - Bettina P.

    Aufgrund von vorzeitiger Wochenhilfe konnte sie ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen: "Eigentlich hatte ich vor, während der Schwangerschaft noch ein paar Monate zu arbeiten, um Anspruch auf das Wochengeld zu haben. Doch das ging dann nicht mehr", so Bettina P.

    Die Steirerin nahm es nicht hin, dass sie – nur, weil sie das zweite Kind während der Karenz vom ersten Kind bekommen und in dieser Zeit kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen hatte – keinen Anspruch auf Wochengeld besaß.

    Wochengeld-Regelung verstößt gegen EU-Recht

    Mit Hilfe der GPA zog Bettina P. daher vor Gericht: "In erster Instanz haben wir gewonnen, in der zweiten leider verloren", erzählt Bettina P. Die Causa ging bis zum OGH und dieser gab der Steirerin im August 2022 Recht, die Wochengeld-Regelung in Österreich widerspreche der Mutterschaftsrichtlinie der EU. Laut dieser müssen zumindest 14 Wochen Anspruch auf Wochengeld oder Entgeltfortzahlung sichergestellt sein. "Ich hoffe, dass Mütter nun einen leichteren Weg haben", freut sich die Klägerin über das Urteil.

    Die Regelung hierzulande muss demnach also geändert werden: "Das Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld sollte sich in solchen Fällen an jenem des ersten Kindes orientieren. Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, ihr zweites Kind 'zu früh' zu bekommen", erklärt GPA-Vorsitzende Barbara Teiber und fordert nun die Bundesregierung auf, das Gesetz zu reparieren. Bereits 2017 – als die Regelung in Kraft getreten war – wurde kritisiert, dass Frauen, die knapp hintereinander Kinder zur Welt bringen, finanzielle Einbußen haben.