Wegen Pfefferspray

Frau wird bedroht, sucht Hilfe – Polizei zeigt SIE an

Eine Wienerin wurde angegriffen und bat Beamte um Hilfe. Doch weil sie zum Schutz einen Pfefferspray bei sich hatte, soll sie nun Strafe zahlen.

Christian Tomsits
Die Betroffene lebt in Angst. Sie bekam jetzt von Beamten eine Verwaltungsstrafe, statt Hilfe.
Die Betroffene lebt in Angst. Sie bekam jetzt von Beamten eine Verwaltungsstrafe, statt Hilfe.
iStock/"Heute"-Montage (Symbolbild)

Eine 21-jährige Wienerin wurde jetzt von der Polizei bestraft, obwohl sie wegen Drohungen und körperlichen Attacken gegen sie Beamte um Hilfe bat und Anzeige erstatten wollte. Wegen eines Pfeffersprays, das sie zu ihrer Verteidigung bei sich hatte, muss sie nun mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen.

"Es ist ein Wahnsinn. Wir haben Angst, suchen um Hilfe und werden dann bestraft", ärgert sich der 38-jährige Freund der Betroffenen, die 2016 als Kind gemeinsam mit ihren Eltern aus Somalia nach Österreich gekommen war. Seitdem die junge Mutter vor zwei Jahren ihr Kopftuch abgelegt hat, lebt sie in ihrer Wohnung in Wien-Simmering in ständiger Angst, wird aus ihrem ehemaligen Umfeld angefeindet.

Unbekannte lauern Frau vor Wohnung auf

"Eines Nachts klopften Männer bei mir um 2 Uhr früh ans Fenster, ich wählte den Notruf, doch kein Beamter kam", klagt sie im "Heute" Gespräch ihr Leid. Zeigen möchte sie sich nicht – sie weiß nicht, welche Folgen ein veröffentlichtes Foto hätte – bis hin zum Ehrenmord sei aggressiven Mitgliedern ihrer strenggläubigen Community alles zuzutrauen.

Vor Kurzem eskalierte die Situation auf offener Straße: Die 21-Jährige wurde angegriffen und gewürgt. Daraufhin ging sie zur Kripo, die jedoch nichts Besseres zu tun hatte, als ihr vor Ort das Pfefferspray abzunehmen, sie zurechtzuweisen und zu bestrafen.

Die Polizei versicherte auf Anfrage, dass die Anzeige wegen Körperverletzung zum Nachteil der Frau aufgenommen wurde, begründete die Verwaltungsstrafe gegen die Frau jedoch mit dem Verweis auf das Waffengesetz.

Demnach sei im Jahr 2019 unter dem damaligen Innenminister Kickl eingeführten § 11 a) des Waffengesetzes festgehalten, dass neben Asylwerbern auch bestimmte Drittstaatsangehörige mit gültigem Aufenthaltstitel (wie bei der Betroffenen) keine Waffen besitzen dürfen. Das will der Anwalt der bedrohten Frau jedoch nicht hinnehmen.

Frau wird bedroht, sucht Hilfe – Polizei zeigt SIE an
Anwalt Gregor Klammer wird gegen die Beschlagnahmung der Verteidigungswaffe vorgehen.
Denise Auer

"Frauen, bei denen Lebensgefahr wegen politischer oder religiöser Verfolgung (im positiv abgeschlossenen Asylverfahren, Anm.) bereits festgestellt wurde, müssen sich verteidigen dürfen“, tobt Jurist Gregor Klammer und fordert die sofortige Rückgabe des Pfeffersprays. Gegen die Strafe will er zudem Einspruch erheben. Ein Rechtsstreit bis zur höchsten Instanz könnte folgen.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 21-jährige Wienerin, die als Flüchtling aus Somalia kam, wurde von der Polizei bestraft, weil sie ein Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitführte, obwohl sie aufgrund von Drohungen und körperlichen Attacken um Hilfe bat
    • Das Gesetz verbietet anerkannten Flüchtlingen das Tragen von Waffen, was auch Pfefferspray einschließt, und nun muss sie mit einer Verwaltungsstrafe von 270 Euro rechnen, während unklar bleibt, ob gegen ihre Angreifer ermittelt wird
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