Über Hubwagen
Frau stürzt in Supermarkt, dieser gibt ihr die Schuld
In einer Filiale war der Hubwagen laut Christine S. unsachgemäß abgestellt. Bei dem Sturz zog sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zu.
Ein Fehltritt kostete Christine S. (66) nicht nur ihren Nebenjob (den sie nun nicht mehr ausüben kann), sondern auch viele Nerven: Die Niederösterreicherin aus Trumau wollte im vergangenen Juni in der Filiale einer Supermarkt-Kette ein Kinderzelt für ihre Enkelin besorgen.
"Ich bin bei der Kasse gestanden, vor dem Einkaufswagen. Ich habe bezahlt und alles eingeräumt. Dann konnte ich mit dem Wagen nicht um die Kurve, also hab ich kurz über die Schulter geschaut und bin zwei Schritte zurück gegangen", erzählte die Pensionistin in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt".
„Ich habe den Hubwagen nicht gesehen, weil keine Paletten drauf waren. Ich bin über die Gabeln gestürzt und konnte nicht mehr aufstehen“
Dabei übersah Christine S. einen Hubwagen: "Ich habe ihn nicht gesehen, weil keine Paletten drauf waren. Ich bin über die Gabeln gestürzt und konnte dann nicht mehr aufstehen", erinnert sich die 66-Jährige.
Die Bilder des Tages
Die Niederösterreicherin wurde ins Spital gebracht, dort wurde ein Oberschenkelhalsbruch am linken Bein diagnostiziert. Christine S. wurde operiert und musste sechs Tage lang im Krankenhaus bleiben: "Ich habe jetzt einen großen Nagel im Oberschenkel und eine Querschraube in der Hüfte", meint sie tapfer.
Hubwagen stand "mitten im Weg"
Der Heilungsprozess war für sie langwierig: "Es war keine einfache Zeit. Ich konnte alles nur mit Krücken oder Rollstuhl machen", berichtet die 66-Jährige, die nach wie vor beim Gehen hinkt und unter Schmerzen beim Sitzen und Aufstehen leidet.
Laut Christine S. stand der Hubwagen "mitten im Weg" und war auch unsachgemäß abgestellt: "Als die Filialleiterin den Unfallbericht ausgefüllt hat, hat sie die Kassiererin vorwurfsvoll gefragt: 'Warum hast du den Hubwagen so hingestellt?"
Versicherung lehnt Schadenersatz ab
Die Niederösterreicherin nahm daher Kontakt mit der Supermarkt-Kette auf, diese verwies auf die zuständige Haftpflichtversicherung: "Erst hieß es, ich soll mich im September wieder melden. Aber auch im September ist nichts dabei rausgekommen. Schließlich habe ich einen Anwalt eingeschalten", erklärt Christine S.
Auf ein Schreiben des Anwalts hin lehnte die Versicherung allerdings die Verantwortung ab, die Sorgfaltspflichten seien nicht verletzt worden: "Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung,... dass in einem Supermarkt Waren auch während des laufenden Geschäftsbetriebs transportiert und einsortiert werden. Insofern sind im Geschäftslokal abgestellte Hubwagen für einen durchschnittlichen Kunden nicht überraschend und stellen auch keine besonders abzusichernde Gefahrenquelle dar, da sie ohne weiteres erkennbar sind. Den Kunden ist es jedenfalls zumutbar, dem Weg bzw. Boden Aufmerksamkeit zu schenken", so die Versicherung.
Hoffnung auf Vergleich
Da Christine S. noch immer unter Schmerzen leidet, aber keine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, hofft sie dennoch auf einen außergerichtlichen Vergleich. Laut ihrem Anwalt geht es dabei um einen fünfstelligen, höheren Betrag. Denn für sie ist klar: Die Schuld liegt beim Supermarkt.