AK musste helfen

Gebucht, getrennt: (Ex-)Paar soll 5.800€ Storno zahlen

Frisch verliebt hatte ein Paar aus Kärnten seine Traumreise schon Monate im Vorhinein gebucht. Doch die Liebe hielt nicht, die Reise fiel ins Wasser.

Österreich Heute
Gebucht, getrennt: (Ex-)Paar soll 5.800€ Storno zahlen
Vor Antritt der Reise hatte sich das Paar getrennt. Sie wollten stornieren, doch die Kosten stiegen ins enorme.
Getty Images (Symbolbild)

Dass die beiden nach der Trennung nicht mehr gemeinsam verreisen wollten, lag wohl auf der Hand. In glücklicheren Zeiten der Beziehung hatten sie sich die Reise aber 11.000 Euro kosten lassen – Geld, dass sie nun zurückwollten.

Storno hätte 5.800 Euro gekostet

Die beiden versuchten also, die geplante Reise zu stornieren, erzählt Stefan Pachler, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten. Der Reiseveranstalter verlange jedoch aufgrund des hohen Gesamtpreises 5.800 Euro Stornokosten. Die beiden wandten sich an die AK. Diese wiederum intervenierte beim Reiseveranstalter, der sich allerdings nicht kulant zeigte.

Die Arbeiterkammer wandte sich dann an die Versicherung. Denn immerhin hatte das Paar im Zuge der Reisebuchung eine Reisestornoversicherung abgeschlossen. Zwar mussten die Konsumentenschützer auch hier mehrmals intervenieren, die Versicherung erklärte sich aber schließlich bereit, die Kosten zu übernehmen.

Mit Reise am besten gleich Stornoversicherung buchen

"Ausschlaggebend dafür war der Umstand, dass die beiden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt gelebt haben", erklärt Konsumentenschützer Pachler. Die AK hat hier mit der rechtlichen Argumentation angesetzt und damit Recht bekommen.

Wer eine Reise bucht, sollte unmittelbar auch eine Reisestornoversicherung dazu abschließen, rät Pachler. Denn wenn man dann eine Reise aus triftigen, vom Vertrag gedeckten Gründen nicht antreten kann, werden mögliche Stornogebühren übernommen. Die Höhe dieser Gebühren hängt dabei vom Zeitpunkt der Stornierung und dem Gesamtpreis der Reise ab.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Paar aus Kärnten musste nach der Trennung eine geplante Traumreise im Wert von 11.000 Euro stornieren, wurde jedoch zunächst mit hohen Stornokosten konfrontiert
    • Die Arbeiterkammer Kärnten intervenierte und konnte schließlich erreichen, dass die Reisestornoversicherung die Kosten übernahm, da das Paar zum Zeitpunkt der Stornierung bereits räumlich voneinander getrennt lebte
    • Die AK rät daher dazu, direkt beim Buchen einer Reise auch eine Reisestornoversicherung abzuschließen, um mögliche Stornogebühren im Falle einer Nichtantritt der Reise abzudecken
    red
    Akt.