Wien

Frau sollte Kopftuch ablegen – 2.000 Euro Schadenersatz

Die Frau wurde beim Bewerbungsverfahren als Kindergartenbetreuuerin gedrängt, ihr Kopftuch abzulegen. Den Ausbildungsplatz bekam sie dennoch nicht.

Heute Redaktion
Die junge Frau hat aufgrund ihres Kopftuches einen Ausbildungsplatz nicht bekommen. 
Die junge Frau hat aufgrund ihres Kopftuches einen Ausbildungsplatz nicht bekommen. 
Bernd Thissen / dpa / picturedesk.com

Die Frau bekam vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nun 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil wurde in zweiter Instanz gefällt und ist somit rechtskräftig.

Schon bei Bewerbung war Kopftuch Dorn im Auge

Die junge Frau (damals 19) hatte schon Erfahrung als Kindergartenassistentin. Laut der "APA" hatte sie sich weiterbilden wollen, bewarb sich daher bei einem Wiener Anbieter, um die Ausbildung zur Kindergruppenbetreuerin zu absolvieren.

Doch schon im Bewerbungsverfahren wurde sie "in diskriminierender Weise immer wieder nach ihrem Kopftuch gefragt". Außerdem habe man sie mehrmals dazu gedrängt, das Kopftuch abzulegen. Den Ausbildungsplatz hat die junge Frau nicht bekommen.

Wie die "APA" berichtet, wandte sich die Frau an die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Dokustelle Islamfeindlichekeit und Ansimuslimische Rassismus. Der Klagsverband brachte für sie eine Klage ein. Diese wurde schon vom Bezirksgericht zu Gunsten der Klägerin entschieden. Der Ausbildungsanbieter legte Berufung ein, welche aber vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen abgelehnt wurde.

74 Prozent der Anfragen betreffen Muslime

"Wiederholte, aufdringliche Fragen nach dem Kopftuch haben in einem Bewerbungsverfahren nichts zu suchen. Das Gericht stellt klar, dass das eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion darstellen kann", zitiert die "APA" aus einer Stellungnahme von Theresa Hammer. Sie leitet die Rechtsurchsetzung des Klagsverbands. Das Urteil stelle auch klar, dass Auch der Zugang zu einer Ausbildung vor Diskriminierung geschützt werden soll, nicht nur die Durchführung der Ausbildung.

Sandra Konstatzky ist in der Leitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Sie erzählt, dass 74 Prozent der Anfragen, die sich auf den Diskriminierungsgrund Religion beziehen, Personen muslimischen Glaubens betreffen. Von diesen 74 Prozent wiederum beziehen sich 90 Prozent auf Verfahren von muslimischen Frauen.

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